Kind baut mit großen Lego-Steinen einen Turm.
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Investitionsprogramm Ganztagsausbau bundesweit am Start

Quelle: pixabay © FeeLoona

Für den quantitativen und qualitativen Ausbau der Ganztagsbildung und -betreuung für Grundschulkinder stellt der Bund bis Ende 2027 fast drei Milliarden Euro bereit. Jetzt haben sich Bund und Länder auf die jeweiligen Landesprogramme geeinigt. Ab sofort können in allen 16 Ländern Anträge auf Förderung gestellt werden.

Die Finanzhilfen werden für zusätzliche investive Maßnahmen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote gewährt. Sie können für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote verwendet werden. Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau steht in engem Zusammenhang mit dem Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter, der ab dem Schuljahr 2026/27 für Kinder ab der 1. Klassenstufe gilt. Danach geht es schrittweise weiter, bis im Schuljahr 2029/30 alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung haben.

 

„Fast drei Milliarden Euro können die Länder bis 2027 nutzen: für mehr Ganztagsplätze, die Gewinnung von Fachpersonal, für Umbau und Ausstattung von Räumen. Ganztagsbetreuung in hoher Qualität gibt Kindern Rückenwind auf ihrem Bildungsweg - unabhängig vom Elternhaus. Mehr Ganztagsangebot ist entscheidend für die Vereinbarkeit von höheren Arbeitszeiten und Familie, grade in Zeiten des Fachkräftemangels.“
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin
„Gute Bildungs- und Betreuungsangebote sind der Schlüssel für bessere Bildungschancen und mehr Chancengerechtigkeit. Umso wichtiger ist es, hier früh anzusetzen und Kindern im Grundschulalter ganztägige Bildung und Betreuung zu ermöglichen. Mit dem Startchancen-Programm unterstützen wir gezielt Schulen, an denen die Herausforderungen am größten sind. Zugleich wollen wir hochqualitative Ganztagsangebote für möglichst viele Schulkinder und Eltern schaffen“
Bettina Stark-Watzinger, Bundesbildungsministerin

Finanzhilfe für Bau und Ausstattung von Küchen und Mensen

Kommunalen und freien Trägern wird es damit möglich sein, Landesmittel auch für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen zu beantragen. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Mit dem Ganztagsausbau in Grundschulen nimmt die Bedeutung der Schulverpflegung für Gesundheitsförderung, Prävention und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen weiter zu. Von zentraler Bedeutung ist, dass Schulverpflegung von vorneherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht wird.

Leitfaden zur Küchenplanung – Unser Serviceangebot

In diesem Prozess unterstützen wir Schulträger unter anderem mit unserem digitalen Leitfaden zur Küchenplanung. Mit dem Informationsangebot haben wir die Grundlagen zur Küchenfachplanung einfach und verständlich aufbereitet. Hier finden verantwortliche Akteure Unterstützung, die mit der Planung von (Groß‑)Küchen für die Schulverpflegung oder ihren Betrieb in Eigen- oder Fremdbewirtschaftung beauftragt sind. Interessierte können sich das komplexe Thema Küchenfachplanung individuell sowie zeit- und ortsunabhängig erschließen.

  • Hier steht Ihnen der Leitfaden zur Verfügung.


Merken Sie sich auch unseren Online-Fachtag am 10. Oktober 2024 vor, auf dem wir die Planung, Ausstattung und Gestaltung von Küchen und Mensen für einen kindgerechten Ganztag in den Fokus rücken.

Lesenswertes zur News

Quelle

  • Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 23.08.2024