Kita-Kind rührt mit einem Löffel in seiner Schale.
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Mehr Qualität in der Kindertagesbetreuung

Quelle: AdobeStock © Andrey Kuzmin

Mit vier Milliarden Euro unterstützt der Bund die Länder in den nächsten beiden Jahren erneut dabei, die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiter zu verbessern. Der Bundestag hat nun für das dritte Kita-Qualitätsgesetz grünes Licht gegeben.

Das neue Gesetz zielt auf mehr Chancengleichheit für alle Kinder durch Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung.

„Unser Ziel sind gleichwertige Standards bei der frühkindlichen Bildung in allen Kitas. Wir setzen dabei einen klaren Fokus auf das Thema Fachkräftegewinnung und -sicherung, weil daran die Verlässlichkeit der Kitas hängt für die Kinder, Eltern und das Fachpersonal.“
Bundesfamilienministerin Lisa Paus

Das fortgeschriebene Kita-Qualitätsgesetz sieht vor:

  • Personal: Um die Personalsituation in Kitas zu verbessern, sollen die Länder mit dem neuen Gesetz unterstützt werden. Ziel ist ein besserer Betreuungsschlüssel, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. 
  • Sprachliche Entwicklung: Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden.
  • Gesundheit: Darüber hinaus sollen Maßnahmen zur Förderung ausreichender Bewegung sowie für eine gesunde und ausgewogene Ernährung stärker in den Fokus genommen werden. 
  • Finanzen: Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen nach einer Übergangsfrist mit Bundesmitteln nicht mehr fortgesetzt werden können. So soll eine Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und solchen zur Beitragsentlastung vermieden werden. Den Ländern steht es jedoch frei, diese Maßnahmen außerhalb des Kita-Qualitätsgesetzes in eigener Verantwortung fortzuführen.

Ziel: Bundesweit einheitliche Standards in der Kinderbetreuung

Der Bund will die Länder bei den Maßnahmen 2025 und 2026 mit jeweils rund zwei Milliarden Euro unterstützen. Mit den Investitionen 2023 und 2024 sind es insgesamt rund acht Milliarden Euro, die der Kita-Qualität in Deutschland zu Gute kommen. Bereits 2019 ist ein Gesetz zur „Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“, das sogenannte „Gute-Kita-Gesetz“, in Kraft getreten. Dieses Gesetz wurde 2023 auf der Grundlage der Empfehlungen einer Evaluation inhaltlich angepasst und soll nun erneut weiterentwickelt werden. In einem weiteren Schritt will die Bundesregierung das neue Kita-Qualitätsgesetz abschließend zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards weiterentwickeln.

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