Das NQZ im Gespräch mit Ursula Krickl, Deutscher Städte- und Gemeindebund. Stellvertretende Pressesprecherin und Referatsleiterin Sozialpolitik, Gleichstellung, Jugendpolitik, Demographische Entwicklung, Pflegeversicherung, Bürgerschaftlichen Engagement, Bundesfreiwilligendienst. Das Interview wurde im September 2021 geführt.
Aktuell wurde der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule beschlossen. Wie bewerten Sie diesen Beschluss?
Das wird eine Herkulesaufgabe, gerade auch im Kontext von Schulverpflegung. Zum einen ist es natürlich finanziell ein riesiger Kraftakt. Aber auch personell wird es eine Herausforderung, genügend Fachkräfte zu gewinnen. Die Schulmahlzeiten müssen von Beginn mitgedacht werden. Es ist richtig, dass Bund und Länder sich zu den Finanzen verabredet haben, aber die 3,5 Mrd. werden nicht ausreichen, um alle Bauvorhaben angemessen umzusetzen. Letztendlich sind es dann Kommunen, die den Rechtsanspruch erfüllen müssen. Ein weiteres Problem ist, dass Bauvorhaben immer einen entsprechenden zeitlichen Vorlauf haben und diese mit den eng getakteten Fristen des Bundesprogrammes kollidieren. Eine Umsetzung wird Jahre brauchen. Dennoch ist der Beschluss gesellschaftspolitisch richtig und wichtig.
Welche Bedeutung messen Sie der Schulverpflegung auf kommunalpolitischer Ebene zu?
Es ist auf jeden Fall sehr wichtig, dass Kinder und Jugendliche in der Schule ein leckeres und gesundes Mittagessen bekommen. Dabei sind die Schulmahlzeiten mehr als nur Nahrungsaufnahme. Sie sind bedeutsam für das soziale Miteinander und für die Ernährungsbildung. Sie ermöglichen soziale Teilhabe auch für Kinder aus benachteiligten Familien, damit trägt die Schulverpflegung insgesamt zur Chancengleichheit bei. Die Pandemie und die dadurch bedingten Schulschließungen haben noch einmal gezeigt, wie wichtig Schule und Schulmahlzeiten sind. Aber auch im Hinblick auf Gesundheit. Die KiGGS-Studie des Robert-Koch-Institutes hat gezeigt, dass fast 16 % Kinder und Jugendlichen übergewichtig sind, fast ein Drittel von ihnen sogar adipös. Hier müssen wir das präventive Potenzial nutzen. Insgesamt stehen die Kommunen vor großen Herausforderungen.
Welche Herausforderungen sind das?
Der herausfordernde Auftrag ist: Gleichberechtigte Teilhabe für alle Kinder. Wir dürfen das Thema gesunde Ernährung im Ganztag nicht isoliert betrachten. Wir brauchen ganzheitliche Betreuungskonzepte, die Inklusion mitdenken und Digitalisierung berücksichtigen. Schulträger müssen in diesem kompletten Kontext agieren. Damit alle Kinder Zugang zu den Mahlzeiten haben, muss schon beim Bau von Schulen und Mensen Barrierefreiheit mitgedacht werden. Außerdem müssen Schulträger die unterschiedlichsten Ernährungsanfordernisse von Kindern berücksichtigen, wie z. B. Lebensmittelallergien, religiöse oder ethisch motivierte Speisewünsche wie etwa vegetarische oder schweinefleischfreie Mahlzeiten. Diese schulverpflegungsrelevanten Aspekte müssen in der kommunalen Schulentwicklungsplanung mitberücksichtigt werden. Es braucht außerdem abgestimmte Konzepte zwischen Schulträger und Schule, damit beide in gemeinsamer Verantwortung ein attraktives und professionelles Verpflegungsangebot entwickeln und umsetzen können. An diesem Prozess muss die gesamte „Schulgemeinde“ beteiligt werden, also auch Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte. Wir empfehlen den Kommunen, für die Prozessmoderation die Unterstützung der Vernetzungsstellen Schulverpflegung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Schulverpflegung bezahlbar bleibt. Viele Kommunen leisten hier erhebliche finanzielle Zuschüsse, sowohl zum Essen als auch zur Infrastruktur.
Es gehört zum Bildungsauftrag von Schulen, Kinder und Jugendliche zu einem gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Lebensstil zu motivieren und zu befähigen. Welche Möglichkeiten stehen den Kommunen zur Verfügung, das Potenzial des „Bildungsortes Mahlzeit“ bestmöglich zu nutzen?
Die Problematik besteht in der sehr heterogenen Schullandschaft. Wir haben ländliche Regionen, große Städte oder kleine Dörfer. Je nach örtlicher Gegebenheit kann die Organisation der Schulverpflegung sehr variieren. Jeder Schulträger kann frei entscheiden, welches Verpflegungssystem er wählt und wie er die Schulverpflegung betreiben will, z. B. in Eigenregie oder mit Caterern. Es gibt also ein sehr großes Portfolio. Unabhängig davon sollten die Qualitätskriterien der DGE eingehalten und Nachhaltigskeitsaspekte wie eine ökologische, regionale oder saisonale Lebensmittelauswahl berücksichtigt werden, was allerdings eine entsprechende finanzielle Ausstattung erfordert. Auch Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, müssen diese Aufgabe der Schulverpflegung erfüllen. Viele tun sich damit sehr schwer. Es fehlen außerdem Hauswirtschaftskräfte und oft auch entsprechende Kompetenzen bei den Lehrkräften, um das Thema Ernährung im Unterricht aufzugreifen. Deshalb ist Ernährungsbildung leider kein prioritärer Lernstoff.
Durch den Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen sind Kommunen auch mit Blick auf die Bereitstellung von Schulmahlzeiten erheblich gefordert. Mit welchen Fragestellungen kommen Ihre Mitglieder in dieser Hinsicht auf Sie zu?
In erster Linie möchten unsere Mitglieder wissen, wo sie sich zum Thema informieren können. Sie wünschen sich außerdem Musterausschreibungen, damit sie das Rad nicht neu erfinden müssen. In dieser Hinsicht sind wir sehr dankbar, dass wir auf die Vernetzungsstellen Schulverpflegung verweisen können, das wird auch von unseren Mitgliedern als sehr hilfreich erachtet. Häufig werden auch Fragen nach Förderprogrammen oder Möglichkeiten der Bezuschussung gestellt. Eine weitere Frage betrifft die Umsatzsteuer. Die Kommunen möchten wissen, wann und in Abhängigkeit welcher Rechtsform Umsatzsteuer gezahlt werden muss und wenn ja, in welcher Höhe. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, eine einheitliche Regelung zu finden. Am besten sollte die Schulverpflegung von der Umsatzsteuer befreit sein.
Wo können Kommunen noch mehr gestärkt werden?
Bund und Länder, aber insbesondere die Länder müssen die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie ihre Aufgaben entsprechend wahrnehmen können. So muss der Bau von Mensen stärker finanziell gefördert werden. Wir wünschen uns außerdem, dass die Vernetzungsstellen Schulverpflegung weiter ausgebaut und vor allem verstetigt werden. Ihre Arbeit wird dringend benötigt.
Was ist Ihre Zukunftsvision von einer gesundheitsförderlichen Schulverpflegung?
Ich wünsche mir, dass, zumindest wenn der Rechtsanspruch Ende 2029 vollständig in Kraft tritt, jedes Kind eine leckere und gesunde Mahlzeit in der Schule vorfindet. Und dass das Kind, wenn es nach Hause kommt und die Eltern fragen „Wie war Dein Schultag?“ als erstes antwortet: „Das Essen war lecker!“