Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich geregelte Betreuungsform, die den gleichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung hat wie Kindertageseinrichtungen. Die Qualität der Kindertagespflege weiterzuentwickeln, ist eine Aufgabe, für die Länder, Bund und weitere Akteure gemeinsam Verantwortung tragen.
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Qualitätsentwicklung von Anfang an
Kindertagespflegepersonen sind meist allein für eine Fülle an Aufgaben hinsichtlich Betreuung und Organisation verantwortlich. Für das Handlungsfeld Ernährung und Ernährungsbildung benötigen sie sowohl Fachwissen zu Ernährungsempfehlungen und für die Nahrungszubereitung als auch Handlungskompetenz in der Begleitung von Kindern beim Essen. Mahlzeiten bieten außerdem vielfältige Möglichkeiten und Gestaltungselemente für Bildungsthemen an.
Zum Nachweis der entsprechenden Kenntnisse für ihre Tätigkeit können Kindertagespflegepersonen an Qualifizierungslehrgängen teilnehmen, die bundesweit in Kooperation mit dem Bundesverband für Kindertagespflege von mehr als 350 Bildungsträgern angeboten werden. Weitestgehend haben sich die Grundqualifizierungen des Deutschen Jugendinstituts (DJI) dabei etabliert.
Qualifizierungshandbuch für die Qualitätsentwicklung
Welche Qualifikation als Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson gilt, wird auf Ebene der Bundesländer oder – sofern landesrechtlich zulässig – auf Ebene der Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt (7). Das Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) wird als ein Instrument zur Qualitätsentwicklung empfohlen (6) und bündelt fachliche Inhalte. Ernährung und Ernährungsbildung stellen relevante Ausbildungsinhalte dar mit Schwerpunktthemen u.a. zu Hygiene, Ernährung und Gesundheit. Mit einem Erweiterungsmaterial zum Thema Essen und Ernährung in der Kindertagespflege hat das DJI einen vertiefenden Ausbildungsbaustein ergänzt.
Selbstevaluation: Pädagogische Praxis beobachten und einschätzen
Kindertagespflegepersonen möchten den Kindern mehrheitlich frische und ausgewogene Mahlzeiten anbieten. Daher berücksichtigen ihre pädagogischen Konzeptionen häufig Aspekte einer gesundheitsförderlichen Ernährung oder beschreiben das Verpflegungsangebot, auch als Basis für die Kommunikation mit den Eltern. Jedoch zeigt sich, dass Ernährungsbildung sowie die pädagogische Gestaltung von Mahlzeiten im Betreuungsalltag noch zu wenig Berücksichtigung finden. (4, 8, 9) Mithilfe eines Selbstevaluationsbogens können Kindertagespflegepersonen die eigene Arbeit reflektieren, Entwicklungsbedarfe erkennen und gezielte Maßnahmen ergreifen. Die Selbstevaluation ist eine geeignete Methode für die Fortbildung und kann damit auch von Fachberater*innen und Referent*innen in Qualifizierungsprozessen eingesetzt werden.
DGE-Empfehlungen für das Verpflegungsangebot
DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas
Für die Gestaltung eines gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Speiseplans bietet der DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Kitas praktische Hinweise und konkrete Empfehlungen. Wenngleich viele der im Qualitätsstandard geltenden Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege nur eingeschränkt oder gar nicht gelten, ist eine Orientierung an den Empfehlungen zur Gestaltung der Verpflegung hilfreich.
DGE-Handlungshilfe zur gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Verpflegung in der Kindertagespflege
Für 2024 plant die DGE die Veröffentlichung eines Handlungsleitfadens, der Kindertagespflegepersonen bei der Gestaltung einer gesundheitsfördernden und nachhaltigeren Verpflegung unterstützt. Anhand der Prozesskette von Planung, Einkauf, Zubereitung, Ausgabe und Entsorgung stellt die Handlungshilfe wesentliche Kriterien dar und ergänzt diese um ernährungsphysiologische Empfehlungen. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Informationen mit Praxisbezug für den Alltag der Kindertagespflegepersonen bereitzustellen. Der Handlungsleitfaden enthält außerdem einen Überblick zu weiteren Themen wie Ernährungsbildung oder Hygiene.
Nachhaltige Verpflegung
Auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz spielt die Verpflegung von Kindern in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen eine herausragende Rolle. Eine nachhaltigere Gestaltung der Angebote in der Außer-Haus-Verpflegung bewerten Wissenschaftler*innen daher als besonders wirksam (10, 11). Es herrscht wissenschaftlicher Konsens, dass insbesondere die Erhöhung des Anteils pflanzlicher Produkte bei gleichzeitiger Verringerung des Anteils tierischer Produkte einer der wirkungsvollsten Maßnahmen für Klimaschutz ist. Ernährungsumgebungen prägen außerdem in hohem Maße die Entwicklung des Ernährungsverhaltens.
Attraktives pflanzenbasiertes Angebot
Untersuchungen zum Speisenangebot in Kindertagesstätten in Deutschland zeigen, dass die Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für das Angebot von Fleisch und Fleischerzeugnissen deutlich überschritten werden. Für die Kindertagespflege liegen keine bundesweit repräsentativen Daten vor. Eine landesweite Untersuchung in Niedersachsen deutet ähnliche Ergebnisse für das Frühstücksangebot an. So stellen 60 % der Kindertagespflegepersonen zum Frühstück üblicherweise Fleisch- und Wurstwaren zur Verfügung (4). Mit einem häufigen Fleischangebot können negative gesundheitliche Auswirkungen verbunden sein, vor allem, wenn es sich um verarbeitete, panierte oder frittierte Fleischerzeugnisse handelt. Damit einher geht außerdem meist ein vermindertes Angebot von Gemüse und Obst. Ein pflanzenbasiertes Angebot ist deshalb nicht nur förderlich für den Klimaschutz, sondern besonders auch für den Gesundheitsschutz der Kinder.
Kinder erwerben bei den Mahlzeiten grundlegende und dauerhaft prägende Ernährungskompetenzen. Sie akzeptieren ein pflanzenbetontes Mahlzeitenangebot, wenn es ihnen gut schmeckt und sie satt werden. Wenn Mahlzeitensituationen außerdem so gestaltet sind, dass Kinder positiv und neugierig agieren können, schafft das eine hohe Akzeptanz auch bei den Eltern. Es gibt viele Ansatzpunkte, Mahlzeiten nachhaltiger zu gestalten. In der NQZ-Arbeitshilfendatenbank gibt es hilfreiche Materialien zum Thema.
Akteure auf Bund- und Landesebene
Um ein gemeinsames Qualitätsverständnis zu entwickeln und umzusetzen, ist eine Vernetzung aller Akteure notwendig. Damit die Mahlzeiten in der Kindertagespflege gesundheitsförderlich und nachhaltig gestaltet werden können, ist ein Zusammenspiel auf allen Kompetenz- und Entscheidungsebenen der Bildung, Betreuung und Erziehung notwendig. Welche Akteure sich am Qualitätsentwicklungsprozess beteiligen und mit welchen Verantwortlichkeiten sie mitwirken, zeigt die nachfolgende Auflistung.
- Bund
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In Deutschland steht das Bildungswesen unter Aufsicht des Bundes, die Zuständigkeit für die Bildungs- und Kulturpolitik liegt bei Bundesländern. Als gesetzlich geregelte Betreuungsform hat die Kindertagespflege den gleichen Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern wie Kindertageseinrichtungen.
Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung setzt der Bund Standards, die auch die Verpflegung der betreuten Kinder betreffen. Um hier eine Qualitätsentwicklung zu unterstützen, fördert der Bund die Projekt- und Netzwerkarbeit der Vernetzungsstellen Kitaverpflegung der Länder sowie auf Bundesebene die Arbeit des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule. Mit der Förderung der Entwicklung einer DGE-Handlungshilfe zur Verpflegung von Kindern in der Kindertagespflege (voraussichtliche Veröffentlichung 2024) hat der Bund die Qualitätsentwicklung weiter vorangebracht.
Weiterhin werden die Bundesländer seit November 2019 mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) unterstützt. Im Förderzeitraum zwischen 2019 und 2022 hat der Bund 5,5 Milliarden Euro investiert. Über die Verwendung der Gelder haben die Bundesländer je nach Bedarf individuell entschieden. Das NQZ unterstützte die Bundesländer in diesem Rahmen bei der Weiterentwicklung der Qualität der Ernährungsbildung. Die aufgebauten Netzwerkstrukturen wurden im Bundeszentrum für Ernährung verstetigt. Das 2023 in Kraft getretene KiTa-Qualitätsgesetz schloss an diese Förderung an: Für die Jahre 2023 und 2024 stellt der Bund den Ländern mit insgesamt rund vier Milliarden Euro weitere Mittel zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Im Handlungsfeld „Stärkung der Kindertagespflege“ werden rund 148 Millionen Euro eingesetzt. (2) - Land
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Die Kindertagespflege ist ein in allen Bundesländern vertretenes Betreuungsangebot, wenngleich sich der quantitative Ausbau sehr unterschiedlich darstellt. Bundesgesetzliche Standards werden auf Länderebene ausgestaltet und in landesrechtlichen Regelungen konkretisiert. Diese setzen einen qualitativen Rahmen zur Kindertagesbetreuung und beschreiben die Handlungsspielräume für die Akteure auf Landesebene, wie etwa für die Landesjugendämter sowie für die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe.
Gesundheit und Ernährung sind als Bildungs- und Betreuungsbereiche der Kindertagesbetreuung in allen Bundesländern relevant. Die Versorgung mit gesunden Mahlzeiten als ein Beitrag zur Gesundheitsförderung ist eine Aufgabe der Kindertagesbetreuung, sowohl in dem Setting Kita als auch in der Kindertagespflege.
Die Landesjugendämter sind die Fachbehörde des überörtlichen Jugendhilfeträgers (i. d. R. das Land) und für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sachlich zuständig. Die Landesjugendämter nehmen Aufgaben der Verwaltung wahr, weiterhin gehören die Konzeptentwicklung und Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe zu ihrem Portfolio. Die Landesjugendämter fördern außerdem die Zusammenarbeit aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe (3). Sie erarbeiten teilweise Empfehlungen auch für die Verpflegung in der Kindertagespflege. Sie sind in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter zusammengeschlossen. - Träger
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Träger von Kindertagespflegestellen können freie oder öffentliche Jugendhilfeträger, betriebliche Träger, Kommunen, Landkreise oder Gemeinden sein. Außerdem können Kindertagespflegepersonen auch selbstständig als natürliche oder juristische Person die Trägerschaft für ihre Kindertagespflegestelle übernehmen (z. B. GbR, gGmbH, GmbH). (10)
Auf kommunaler Ebene sind die Jugendämter als örtlicher Jugendhilfeträger verantwortliche Ansprechpartner, die zur Beratung in allen Aspekten der Kindertagespflege verpflichtet sind. Das Jugendamt stellt die Eignung von Kindertagespflegepersonen fest, erteilt die Erlaubnis zur Kindertagespflege und begleitet die Tagesmütter und Tagesväter fachlich. Auf diese Fachberatung haben Kindertagespflegepersonen einen gesetzlichen Anspruch (1). Dieser umfasst sowohl Unterstützung in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht, als auch die beratende Begleitung des pädagogischen Alltags. Der Fachberatung kommt in der Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege eine besondere Bedeutung zu. Im Hinblick auf die Qualität der Verpflegungsorganisation und die Gestaltung von Ess-Situationen können sich Fachberatungen am Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege bzw. an den entsprechenden Erweiterungsmaterialien orientieren. - Kindertagespflegestellen
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Bei der Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualität haben Kindertagespflegepersonen eine Schlüsselfunktion. Sie arbeiten eng mit dem Träger und den Eltern zusammen und tragen die Verantwortung für die pädagogischen und organisatorischen Aufgaben. Sie bereiten täglich meist mehrere Mahlzeiten für die Kinder zu und begleiten sie beim Essen und Trinken. Dabei können sie als enge Bezugsperson wichtige Kompetenzen vermitteln. Sie prägen durch ihr eigenes Verhalten die Mahlzeitensituation und bieten den Kindern damit Orientierung und Sicherheit.
Mehr unter Zahlen & Fakten zur Verpflegung in der Kindertagespflege.
- Eltern
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Eltern geben viel Verantwortung ab, wenn sie ihre Kinder in die Kindertagespflege geben. Im Sinne einer gleichberechtigten Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist ihre enge Beteiligung wünschenswert. Deshalb sieht das Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe vor, die Eltern „an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen“. (5) Schon aufgrund des sehr jungen Alters der Kinder wünschen sich Eltern meist einen engen Austausch, der sie am Betreuungsalltag teilhaben lässt. Absprachen zur Gestaltung von Mahlzeiten und eine transparente Speiseplanung sind hier gute Wege zur Teilhabe. Die Elternmitwirkung ist über die Bundeselternvertretung bzw. auf Landesebene durch die Landeselternvertretungen gegeben.
- Weitere Akteure
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Auf Bundesebene und Landesebene befassen sich außerdem weitere Akteure mit der Qualität der Kindertagesbetreuung bzw. der Kindertagespflege:
- Landesverbände für Kindertagespflege: Sie informieren und beraten zu grundlegenden Aspekten der Kindertagespflege, insbesondere zur Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Sie sind zum Teil als Mitglied im Bundesverband der Kindertagespflege organisiert, der sich auf Bundesebene für die Qualität der Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindertagespflege engagiert.
- Deutsches Jugendinstitut (DJI): Als sozialwissenschaftliches Forschungsinstitut hat das DJI ein Curriculum für die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen erarbeitet.
- Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.: Die Vereinigung vertritt bundesweit die Interessen von Kindertagespflegepersonen in der Öffentlichkeit und auf politischer Ebene.
Schnittstellenmanagement
Kindertagespflegepersonen entscheiden sich innerhalb des gesetzlichen Rahmens eigenständig für eine pädagogische Konzeption, sie können außerdem ihr Betreuungskonzept auf ihre persönlichen und familiären Voraussetzungen zuschneiden. Diese Entscheidungs- und Gestaltungsfreiheit wird als ein starkes Charakteristikum der Kindertagespflege beschrieben, insbesondere im Vergleich zur Arbeit von Kindertageseinrichtungen. (10)
Die Fachberatungen kommunaler Jugendämter beraten und begleiten Kindertagespflegepersonen und Eltern fachlich. Als zentrales Merkmal dieser Zusammenarbeit nennen sie im Rahmen einer Studie die „Weiterentwicklung und Begleitung der pädagogischen Arbeit der Kindertagespflegeperson“. Die Beratung von Kindertagespflegepersonen auch in nicht-pädagogischen Fragen sowie ihre Fortbildung und Qualifizierung stellen weitere relevante Aspekte dar. Eine Professionalisierung und Qualifizierung der Kindertagespflegepraxis ist ihnen damit ein wesentliches Anliegen. (10)
Damit Qualitätsentwicklung auch in Fragen der Verpflegung der Kinder erfolgreich gestaltet werden kann, ist ein organisierter Austausch zwischen Kindertagespflegeperson, Fachberatung und Eltern eine gute Voraussetzung. Zudem werden einheitliche und auf das Setting zugeschnittene Empfehlungen als Basis für ein gemeinsames Verständnis von gesundheitsförderlicher und nachhaltiger Verpflegung und Ernährungsbildung betrachtet. In Fragen der Verpflegung sind häufig verschiedene Akteure beteiligt. Sie einzubeziehen ist ein wesentlicher Faktor für das Gelingen und die Akzeptanz der Verpflegung.
Quellen
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Handbuch Kindertagespflege
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und Deutsches Jugendinstitut (DJI) (2010): Passgenaue Vermittlung in der Kindertagespflege. Praxismaterialien für die Jugendämter.
- Bundesministerium für Justiz - Gesetze im Internet: SGB VIII.
- Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen. Ess-Alltag in der Kindertagespflege: Organisation und Qualität der Verpflegung – zur Situation in Niedersachsen – Ergebnisbericht 2021.
- Sozialgesetzbuch (SGB VIII): Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe, § 22a SGB VIII Förderung in Tageseinrichtungen.
- Bundesverband für Kindertagespflege: Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB).
- Autorengruppe Fachkräftebarometer (2023): Fachkräftebarometer Frühe Bildung 2023. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte. München.
- Viernickel S, Ihm M, Böhme M (2019): Forschungsprojekt „Gute gesunde Kindertagespflege. (GuT)". Alice Salomon Hochschule Berlin, Universität Leipzig.
- Bundesverband für Kindertagespflege: Selbstevaluationsbogen Essen und Trinken in der Kindertagespflege.
- Schoyerer G, Ihm M, Bach C: Merkmale der Kindertagespflege. Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms „ProKindertagespflege“. (2021)
- „Ernährungspolitische Strategien zur Förderung pflanzenbasierter Ernährungsweisen in Deutschland“ des Ecologic Instituts (2022). Gutachten "Politik für eine nachhaltigere Ernährung" des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (2020)