In Deutschland liegt die Verantwortung zur Organisation der Kitaverpflegung vor allem in den Händen der Träger. Diese gestalten das Verpflegungsangebot im Rahmen von bundes- bzw. landesrechtlichen Regelungen und Vorgaben. Gleiches gilt in Fragen der Ernährungsbildung. Was für Kitaträger und Tageseinrichtungen für Kinder in diesem Sinne wichtig ist, zeigt eine Übersicht.
- {{#headlines}}
- {{title}}{{/headlines}}
Rechtliche Rahmenbedingungen auf Bundes- und Länderebene
In Deutschland steht das Bildungswesen für den Elementarbereich zwar unter Aufsicht des Bundes, doch ist grundgesetzlich verankert, dass die Zuständigkeit für die frühe Bildung und Betreuung bei den Bundesländern liegt. Diese arbeiten in der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) zusammen. Der Elementarbereich umfasst dabei alle Einrichtungen der frühkindlichen Bildung vor dem Schuleintritt.
Auf der Grundlage des „Gemeinsamen Rahmens der Länder für die frühe Bildung in Kindertageseinrichtungen" haben alle Länder Bildungspläne bzw. -vereinbarungen erstellt. Diese legen Grundlagen für eine frühe Förderung aller Kinder. Im Mittelpunkt steht der Erwerb grundlegender Kompetenzen und die Entwicklung und Stärkung persönlicher Ressourcen. (1) Darüber hinaus gestalten die Länder den Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag in den jeweiligen Kinderförderungsgesetzen aus.
Hinsichtlich der Verpflegung berücksichtigen die gesetzlichen Vorgaben auf Landesebene im Wesentlichen Regelungen zur (Mit-)Finanzierung der Kita-Mahlzeiten durch die Eltern, deren Mitbestimmungsrechte (auch in Bezug auf das Mittagessen) oder Vorgaben zum Leistungsumfang und zur Angebotsstruktur. In Bezug auf eine konkrete Verpflegungsqualität beschreiben die Ländergesetze meist nur allgemein die Notwendigkeit für eine qualitativ hochwertige und gesundheitsförderliche Ernährung. Ausnahmen sind Thüringen, Saarland und Mecklenburg-Vorpommern, die die Umsetzung von Qualitätsstandards gesetzlich verankert haben. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für die Verpflegungsorganisation bei den Kita-Trägern.
Alle aktuellen gesetzlichen Regelungen, Orientierungen und Empfehlungen auf Bundes- und Landesebene sind in den folgenden Übersichten zusammengestellt:
Hygienemanagement und Lebensmittelrecht
Wie in der Gemeinschaftsverpflegung generell gelten auch in der Kitaverpflegung gesetzliche Regelungen für das Hygienemanagement. Sie stellen sicher, dass keine gesundheitliche Beeinträchtigung durch die ausgegebenen Speisen und Getränke erfolgt. Lebensmittelrechtliche Regelungen stellen sicher, dass insbesondere die Eltern darüber informiert sind, welche kennzeichnungspflichtigen Zusatzstoffe und Allergene im Speisenangebot enthalten sind. Das Hygienemanagement ist bei der Organisation der Kitaverpflegung eine wesentliche Aufgabe. Kitas, die ein Mahlzeitenangebot zur Verfügung stellen, sind im Sinne des Gesetzes Lebensmittelunternehmen und unterliegen damit allen relevanten Rechtsvorgaben.
Wer ist Lebensmittelunternehmer?
Wer verantwortlicher Lebensmittelunternehmer ist, hängt vom Bewirtschaftungssystem ab. Werden Kitaküchen in Fremdregie betrieben (z. B. durch einen Speisenanbieter), geht die Hygieneverantwortung auf den Küchenbetreiber über. Entsprechende vertragliche Grundlagen zur Übergabe der Rechtsträgerschaft bringen hier Klarheit. Initiativen, wie z. B. ehrenamtlich tätige Eltern, fallen i.d.R. in den Verantwortungsbereich der Kitaleitung. Letztlich können Hygienemaßnahmen nur angemessenen umgesetzt werden, wenn bauliche und technische Voraussetzungen stimmen. So kommt auch dem Kitaträger unabhängig vom Betreibermodell zunächst eine grundsätzliche Verantwortung zu.
Das zeigt insgesamt, dass häufig heterogene Verantwortungsstrukturen vorliegen können. Es kann daher hilfreich sein, eine Person als Hygienebeauftragte*n zu benennen, die*der für die Einhaltung und Kontrolle der gesetzlichen Regelungen sorgt und Ansprechpartner*in für die Lebensmittelüberwachung ist. Die örtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob die Vorschriften in der Kita eingehalten werden. Dabei leisten die Überwachungsbehörden auch viel Hilfestellung.
Lebensmittelrechtliche Kennzeichnungsvorschriften
Weiterhin sind für Verantwortliche in der Kita oder beim Kitaträger die Vorgaben zur Lebensmittelkennzeichnung relevant. In der Gemeinschaftsverpflegung gelten gesetzliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von bestimmten Zusatzstoffen und Allergenen, die im Speisenangebot enthalten sind.
Quellen
- Kultusministerkonferenz: Elementarbereich
Arbeitshilfen
DGE-Praxiswissen: Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
Kitas mit Verpflegungsangebot gelten im rechtlichen Sinne als Lebensmittelunternehmen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Speisen hygienisch einwandfrei sind.
DGE-Praxiswissen: HACCP
Gefahren für die Gesundheit durch Lebensmittel identifizieren, bewerten und beherrschen: Eigenkontrollsysteme schaffen Sicherheit.
Hygienemanagement in der Kitaverpflegung
Das NQZ hat informative Checklisten, Leitfäden und Handlungsempfehlungen zum Hygienemanagement in der Kitaverpflegung in einer Arbeitshilfendatenbank gesammelt.