Schulung von Multiplikator*innen zur Unterstützung von Beschaffungsverfahren der Schulverpflegung
Förderzeitraum: 01.02.2023 – 31.01.2025
Hintergrund
Für die Etablierung einer qualitativ hochwertigen und zukunftsfähigen Schulverpflegung spielt das Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren seitens der Schulträger eine elementare Rolle. Damit dies erfolgreich gelingen kann, ist eine eindeutige und vollumfängliche Beschreibung der Anforderungen an die Mittagsverpflegung im Rahmen eines wettbewerblich durchgeführten Verfahrens erforderlich. Eine solche Rahmen-Leistungsbeschreibung mit einer darauf abgestimmten Bewertungsmatrix wurde durch die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen in der vergangenen Förderphase 2021/22 erarbeitet und in Thüringen angewandt. Hinter der Leistungsbeschreibung liegt ein Stufenmodell, das eine schrittweise Umsetzung von Empfehlungen des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen ermöglicht. Mit der Anwendung der Unterlagen in der Praxis wurde ein Begleitungsprozess erarbeitet, der insbesondere Träger, Schule und Elternschaft gezielt einbindet. Mit dem aktuellen Vorhaben sollen die Mitarbeitenden der Vernetzungsstellen Schulverpflegung mit den Unterlagen sowie mit dem Prozess vertraut gemacht werden, um so Schulträger und Schulen in ihren jeweiligen Bundesländern bei der Organisation einer klimafreundlichen, ressourcenschonenden und zukunftsfähigen Schulverpflegung mit einer schrittweisen Umsetzung der DGE-Empfehlungen zu begleiten.
Ziele
Nach dem „Train-the-Trainer-Prinzip“ sollen die Mitarbeitenden der Vernetzungsstellen Schulverpflegung durch das Vorhaben zum einen mit den gesamten Unterlagen, der Bewertung sowie dem Prozess intensiv vertraut gemacht werden. Zum anderen wird ihnen die Anwendung des Speiseplanchecks erläutert, da dieser eng an die Rahmenleistungsbeschreibung sowie die Durchführung der Bewertung geknüpft ist. An der Schulungsreihe können alle Vernetzungsstellen teilnehmen. Dabei sollen insbesondere in den Unterlagen und im Prozess Punkte identifiziert werden, die eine bundeslandspezifische Anpassung erfordern.
In einem zweiten Schritt sollen bis zu drei Vernetzungsstellen bei der Begleitung eines Schulträgers in einem Beschaffungsverfahren unterstützt werden, so dass sie die Unterlagen auch selbst anwenden. Parallel dazu werden fehlende Unterlagen erarbeitet und zu einem Gesamt-Vergabepaket zusammengestellt, das juristisch geprüft wird. Das Paket wird auch einen privatrechtlichen Vertrag umfassen, der insbesondere bei Konzessionsvergaben sinnvoll ist.
Begleitend werden Speiseplancheck und Stufenmodell überprüft und ggf. geschärft. Zudem werden Speisenanbieter in Thüringen zu fördernden Faktoren und Hemmnissen bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben in Fokusgruppeninterviews befragt.
Aufgaben
- Konzeptionierung einer Schulungsreihe für die Vernetzungsstellen Schulverpflegung für die Begleitung von Schulträgern in Beschaffungsverfahren
- Erarbeitung fehlender Unterlagen in Zusammenarbeit mit einem Juristen und Zusammenstellung eines Gesamtvergabepaketes
- Überprüfung und ggf. Schärfung des Stufenmodells sowie des Speiseplanchecks der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen
- Fokusgruppeninterviews von Thüringer Speisenanbietern zu fördernden Faktoren sowie Hemmnissen bei der Umsetzung gesetzlicher Vorgaben
Kontakt
Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen c/o Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Eugen-Richter-Straße 45
99085 Erfurt
Ansprechpartnerin:
Alexandra Lienig
Telefon: +49 361 555-14 23
E-Mail: a.lienig@vzth.de
Internetseite der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen