Bei der Beteiligung der Eltern an den Kosten für die Kindertagesbetreuung gehen Länder und Kommunen sehr unterschiedliche Wege. Ist die Betreuung beitragsfrei, erstreckt sich dies in der Regel nicht auf die Verpflegung.
Das Institut der Deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat Regelungen und Gebührenordnungen für die staatlich geförderte Kindertagesbetreuung in Deutschland ausgewertet. Derzeit werden in Städten und Gemeinden von Eltern sehr unterschiedlich hohe Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder erhoben, so das Ergebnis der aktuellen Analyse. Die Fachleute haben bundes- und landesrechtliche Regelungen für die Kostenbeteiligung der Eltern sowie Gebührenordnungen von 82 Großstädten in Deutschland mit mehr als 100.000 Einwohnern untersucht.
Ergebnisse im Überblick:
- In vier Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz) ist die Kindertagesbetreuung (in unterschiedlichen Modellen) vollständig beitragsfrei, im Saarland ist dies ab 2027 geplant.
- In Bremen, Niedersachsen und Hessen ist die Betreuung für Kinder ab drei Jahren beitragsfrei (in unterschiedlichem Stundenumfang), Brandenburg plant dies für das Kitajahr 2024/25. Nordrhein-Westfalen und Thüringen erheben keine Gebühren für die letzten beiden Kitajahre vor Schuleintritt.
- Die teilweise oder vollständige Beitragsfreiheit erstreckt sich mit Ausnahme Hamburgs nie auf die Verpflegung. Berlin hat im Rahmen der Kostenbefreiung die Verpflegungspauschalen gedeckelt.
- In fünf Ländern (Bayern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg) existiert keine landesrechtlich geregelte Gebührenfreiheit. Ausnahmen bilden einzelne der untersuchten Großstädte.
- Für Familien, die staatliche Transferleistungen oder Wohngeld beziehen, ist auf Bundesebene geregelt, dass die Kindertagesbetreuung kostenfrei ist. Für diese Familien (mit Ausnahme der Wohngeldbezieher) ist im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes auch die Mittagsverpflegung kostenlos.
- Die Gebührenordnungen der untersuchten Großstädte zeigen unterschiedliche Herangehensweisen. So arbeiten diese entweder mit einheitlichen oder je nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Familien gestaffelten Sätzen. Beiträge sind außerdem unterschiedlich altersabhängig gestaffelt (ab/unter drei Jahren, ab/unter zwei Jahren).
- Nicht in allen Bundesländern gelten die kommunalen Gebührenordnungen auch für Einrichtungen in freier Trägerschaft. In diesen Fällen können freie Träger eigenständig Elternbeiträge festsetzen. Etwa zwei Drittel der Kindertagesstätten in Deutschland sind in freier Trägerschaft.
Fazit
Auf Ebene der Länder sollte auf einen Abbau der bestehenden Ungleichbehandlung der Familien hingewirkt werden, so das Fazit der Fachleute. Zudem sollten Kitagebühren einfach zu administrieren sein und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden. Sollten alle Familien bei der Beteiligung an den Kosten gleichbehandelt werden, müssten die Gebühren bundesweit vollständig abgeschafft werden, so die Autor*innen. Dies sei vor dem Hintergrund der angespannten Lage der öffentlichen Haushalte allerdings eine Ermessensfrage.
Lesenswertes zur News
Quelle
- Geis-Thöne, Wido (2024): Elternbeiträge für die Kitabetreuung im regionalen Vergleich. Eine Auswertung der landesrechtlichen Regelungen und der Gebührenordnungen der Großstädte mit über 100.000 Einwohnern. IW-Report Nr. 13, Köln.