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DGE-Qualitätsstandards aktualisiert

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Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) hat die DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas bzw. Schulen aktualisiert. Neben neuen Rechtsgrundlagen berücksichtigte die DGE insbesondere aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse der Nachhaltigkeitsforschung.

So haben weitere zentrale Begrifflichkeiten zur Nachhaltigkeit Einzug in die DGE-Qualitätsstandards gehalten, etwa der Begriff der „fairen Ernährungsumgebungen“, für die ein gesundheitsförderndes und nachhaltiges Verpflegungsangebot einen entscheidenden Beitrag leisten kann. Ebenso hat die DGE eine Einordnung der Planetary Health Diet vorgenommen. Die 2019 von der EAT-Lancet-Kommission veröffentlichte globale Referenzernährung wird zunehmend auch in der Gemeinschaftsverpflegung als Grundlage zur Gestaltung des Angebots herangezogen.

Pflanzliche Alternativen stärker fokussiert – Kennzeichnung im Speiseplan vornehmen

Auf dem Weg zu einer stärker pflanzenbetonten und damit klimafreundlicheren Ernährung gewinnen pflanzliche Alternativen zu tierischen Lebensmitteln an Bedeutung. Immer häufiger werden diese auch in der Gemeinschaftsverpflegung eingesetzt, etwa Haferdrink oder Tofu. Auf diese Entwicklung geht der aktualisierte DGE‑Qualitätsstandard stärker ein, etwa durch die Empfehlung zur transparenten Kennzeichnung des Speiseplans. Weiterhin erweiterten die Fachleute Informationen zu Treibhausgasemissionen ausgewählter Lebensmittel.

Wenige Änderungen in den Kriterien

Die Kriterien für eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Verpflegung – Kernstück des DGE-Qualitätsstandards – sind nur geringfügig angepasst worden. So wurde z. B. der Passus „ohne Zucker und Süßungsmittel“ durch „ohne Zusatz von Zucker und sonstigen süßenden Zutaten“ ersetzt, damit auch süßende Zutaten wie Honig oder Fruchtdicksäfte berücksichtigt werden.

An aktuelle Rechtsgrundlagen angepasst

Das Kapitel „Rechtliche Rahmenbedingungen für die Verpflegung“ wurde hinsichtlich neuer oder geänderter Rechtsgrundlagen modifiziert. Zum Beispiel wurde die erst kürzlich verabschiedete Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) aufgenommen, die die Auslobung von Bio-Lebensmitteln auf dem Speiseplan regelt.

Online-Veranstaltung für Interessierte

Wer sich über die Änderungen genauer informieren oder dazu Fragen stellen möchte, hat dazu die Gelegenheit beim nächsten WissensSchnittchen, dem digitalen Informations- und Austauschformat der DGE, am Dienstag, den 14. November 2023 von 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr. Mehr Informationen und Anmeldemöglichkeiten finden Interessierte ab Anfang November unter diesem Service-Link.

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