Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat seine Empfehlungen zur Zubereitung pulverförmiger Säuglingsnahrung aktualisiert, an denen sich auch Kinderbetreuungseinrichtungen orientieren sollten.
Mit seiner aktualisierten Stellungnahme Nr. 009/2022 vom 29. März 2022 weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf die besonders hohen hygienischen Anforderungen bei der Zubereitung pulverförmiger Säuglingsnahrung hin.
Anpassung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse
Einzelne Keimarten könnten den Herstellungsprozess für pulverförmige Säuglingsnahrung überleben und sich in der zubereiteten Nahrung vermehren, so das BfR. Zudem könnten Keime bei der Zubereitung über Löffel, Sauger oder Trinkfläschchen in die Nahrung gelangen. Die aktualisierte Stellungnahme bezieht sich auf eine Verunreinigung mit Cronobacter spp. Der Erreger gilt neben Salmonella als wichtigster Verursacher neonataler Infektionen, die durch den Verzehr von Säuglingsnahrung ausgelöst werden. Infektionen mit Cronobacter spp. seien zwar sehr selten, könnten aber schwerwiegende gesundheitliche Folgen wie etwa eine Hirnhautentzündung verursachen, erklären die Wissenschaftler*innen. Grundsätzlich schütze die Einhaltung dieser Empfehlungen aber auch vor Infektionen mit anderen Keimen.
Empfehlungen auch für Kinderbetreuungseinrichtungen relevant
Mit den aktualisierten Empfehlungen für die Zubereitung von pulverförmiger Säuglingsanfangsnahrung für reif geborene, gesunde Säuglinge richtet sich das BfR an Privathaushalte, Betreuungseinrichtungen und Kliniken. Unter anderem empfehlen die Fachleute,
- pulverförmige Säuglingsnahrung erst kurz vor dem Verzehr zuzubereiten,
- möglichst abgekochtes Wasser zur Zubereitung der Nahrung zu verwenden,
- zum Anschütteln des Pulvers Wassertemperaturen von ca. 20 °C bis zu 50 °C einzuhalten,
- lange Standzeiten der zubereiteten Nahrung von mehr als zwei Stunden bis zum Verzehr oder beim Abkühlen und Wiederaufwärmen bei Temperaturen über 5 °C unbedingt zu vermeiden,
- Reste zu entsorgen,
- verwendete Utensilien mit heißem Wasser und Spülmitteln gründlich zu reinigen. Für die Zubereitung von Nahrung für Säuglinge in den ersten Lebensmonaten soll eine Sterilisierung der Utensilien durch Abkochen erfolgen.
Die komplette Stellungnahme ist hier abrufbar.
Quelle und weiterführende Informationen
- Stellungnahme Nr. 009/2022 vom 29. März 2022 des Bundesinstitutes für Risikobewertung
- NQZ-Arbeitshilfendatenbank: Für die Kindertagesbetreuung relevante Stellungnahmen des BfR (z. B. zum Umgang mit Muttermilch in Tagespflege oder Kita)
- Netzwerk Gesund ins Leben im Bundeszentrum für Ernährung: Empfehlungen zur Ernährung und Bewegung für das 1. Lebensjahr