Szene einer Kita - ein bunter Tisch mit Malutensilien, Büchern, Spielzeug
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Entwurf "Gute-KiTa-Gesetz" beschlossen

Quelle: Congerdesign@pixabay

Am 19. September hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschlossen. Dieses soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.

„Am Mittwoch haben wir im Kabinett den Entwurf für das "Gute-Kita-Gesetz" beschlossen. Dieser sieht 5,5 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vor. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass in den Kitas in Zukunft mehr getan werden kann für die Ernährungskompetenz der Kinder und ein besseres Essensangebot. Dafür bietet der DGE-Qualitätsstandard für die Kita-Verpflegung, den die DGE in unserem Auftrag entwickelt hat, eine gute Grundlage.“
Bundesministerin Julia Klöckner

Bund, Länder, Kommunen und Träger verfolgen das gemeinsame Ziel einer guten, qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung. Aktuell bestehen hier jedoch noch große Unterschiede zwischen den Bundesländern, sodass Kinder je nach Wohnort andere Bedingungen vorfinden. Daher will der Bund in den nächsten vier Jahren mit dem Gute-KiTa-Gesetz 5,5 Milliarden Euro in die Qualitätsentwicklung investieren.

Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sind in zehn Handlungsfeldern vorgesehen und betreffen zum Beispiel den Betreuungsschlüssel, die Sprachförderung oder auch die Öffnungszeiten. Besonders erfreulich ist, dass auch Maßnahmen konkret zur Weiterentwicklung der Ernährungskompetenz verankert sind und solche, die eine qualitativ hochwertige, gesunde und ausgewogene Ernährung sicherstellen.

Quelle: www.bundesregierung.de,www.in-form.de