Am 19. September hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (Gute-KiTa-Gesetz) beschlossen. Dieses soll zu Beginn des Jahres 2019 in Kraft treten.
Bund, Länder, Kommunen und Träger verfolgen das gemeinsame Ziel einer guten, qualitativ hochwertigen Kindertagesbetreuung. Aktuell bestehen hier jedoch noch große Unterschiede zwischen den Bundesländern, sodass Kinder je nach Wohnort andere Bedingungen vorfinden. Daher will der Bund in den nächsten vier Jahren mit dem Gute-KiTa-Gesetz 5,5 Milliarden Euro in die Qualitätsentwicklung investieren.
Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung sind in zehn Handlungsfeldern vorgesehen und betreffen zum Beispiel den Betreuungsschlüssel, die Sprachförderung oder auch die Öffnungszeiten. Besonders erfreulich ist, dass auch Maßnahmen konkret zur Weiterentwicklung der Ernährungskompetenz verankert sind und solche, die eine qualitativ hochwertige, gesunde und ausgewogene Ernährung sicherstellen.
Quelle: www.bundesregierung.de,www.in-form.de