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Gutachten für nachhaltigere Ernährungspolitik

Quelle: BMEL/Mewes

Wissenschaftlicher Beirat des Bundesernährungsministeriums empfiehlt Systemwechsel in der Kita- und Schulverpflegung.

Der unabhängige wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sein Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung“ an Ministerin Julia Klöckner übergeben.

Faire Ernährungsumgebungen gestalten

Die heutige Ernährungsweise beeinflusst den Gesundheitsstatus, Lebensqualität sowie Wohlbefinden eines Einzelnen wesentlich, so der Beirat, weil viele Lebensmittel einen großen sozialen, umwelt-, klima- und tierschutzbezogenen Fußabdruck tragen. Das Gutachten definiert daher eine Politik für nachhaltigere Ernährung, die vier Zieldimensionen integriert: Gesundheit, Soziales, Umwelt (einschließlich Klima) und Tierwohl. Notwendige Fortschritte seien hier nur mit einer umfassenden Transformation des heutigen Ernährungssystems erreichbar.

Gutachten ist Rückenwind für Ernährungspolitik

Bundesernährungsministerin Julia Klöckner dankt dem wissenschaftlichen Beirat für seine Arbeit. "Viele der Vorschläge und Empfehlungen sind Rückenwind für die Ernährungspolitik unseres Ministeriums. Es geht um eine gesunde Ernährung in allen Lebensphasen“, so die Ministerin, die den Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen betont. „Wenn es darum geht, müssen wir auch regulierend eingreifen. Deshalb habe ich Zucker und andere Süßungen in Babytees verboten, auch müssen wir die an Kinder gerichtete Werbung ins Visier nehmen. Kita- und Schulessen, für das die Länder verantwortlich zeichnen, soll nicht nur satt machen, sondern den wissenschaftlich empfohlenen Ernährungsstandards verpflichtend genügen. Dazu haben wir als Ministerium die Gelder der Beratung in den Vernetzungsstellen verdoppelt, Mindestqualitätsstandards für Essen in Kitas und Schulen entwickelt.“

Nachhaltige und hochwertige Kita- und Schulverpflegung

Der WBAE nennt als zentralen Ansatzpunkt zur Verbesserung von Ernährungsumgebungen u.a. eine für alle Kinder zugängliche nachhaltigere Kita- und Schulverpflegung. Aus Sicht des Beirats besteht ein zentrales Steuerungsproblem darin, dass die Verantwortung für den Bereich Ernährung im föderalen System Deutschlands auf verschiedene Ebenen verteilt ist und sich verschiedene Ministerien mit unterschiedlichen Aspekten von Ernährung befassen. Dies führe zu einer Verantwortungsdiffusion, die besonders deutlich im Politikfeld Kita- und Schulverpflegung sichtbar sei. Eine verstärkte staatliche Steuerung und mehr Unterstützung sei hier erforderlich.

Systemwechsel in der Kita- und Schulverpflegung herbeiführen

Das Gutachten konstatiert, dass sich die derzeitige Verpflegungssituation in Kitas und Schulen weit überwiegend durch ein Speisenangebot kennzeichnet, dessen Qualität nicht den wissenschaftlichen Empfehlungen entspricht sowie durch eine wenig attraktive Essumgebung. Um das Potenzial von Kitas und Schulen im Sinne einer nachhaltigeren Ernährung besser zu nutzen, empfiehlt der WBAE einen Systemwechsel. Dieser soll u.a. herbeigeführt werden durch eine schrittweise und evidenzbasierte Einführung einer beitragsfreien Kita- und Schulverpflegung, eine verpflichtende Umsetzung des Qualitätsstandards der DGE, die Schaffung von angemessenen Räumlichkeiten, die Regulierung kompetitiver Verpflegungsangebote sowie die qualitative Stärkung handlungsorientierter Ernährungsbildung. Ein Bundesinvestitionsprogramm „Top-Mensa” soll den quantitativen und qualitativen Ausbau der Kita- und Schulverpflegung unterstützen.

Hintergrund zum Wissenschaftlichen Beirat

Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) ist ein interdisziplinär besetztes Gremium, das das BMEL bei der Entwicklung seiner Politik berät. Der WBAE arbeitet auf ehrenamtlicher Basis, ist unabhängig und erstellt Gutachten und Stellungnahmen zu selbst gewählten Themen. Dem Beirat gehören derzeit 18 Wissenschaftler*innen an, die vom BMEL für die Dauer von drei Jahren berufen werden. Der Vorsitz wird aus der Mitte des Beirats gewählt.

Weitere Informationen

  • Das Gutachten des WBAE steht hier zur Verfügung.
     
  • Pressemeldung zur Übergabe des Gutachtens an Ministerin Klöckner.