Kind malt mit Wasserfarbe und Pinsel
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Gute-KiTa-Bericht 2020 erschienen

Quelle: pixabay.com © Iwona Olczyk

Mit dem Ziel, Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln, setzen die Bundesländer seit 2019 das Gute-KiTa-Gesetz um. Nun ist der erste Monitoring-Bericht erschienen, der bereits erzielte Fortschritte zeigt.

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) hat den Gute-KiTa-Bericht 2020 veröffentlicht. Es ist der erste Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln konkret umsetzen wollen. Dafür konnten sie aus zehn Handlungsfeldern wählen.

NQZ unterstützt die Länder im Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“

Das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) unterstützt die Bundesländer bei der Umsetzung von Maßnahmen im Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“. Im Fokus steht die Entwicklung von Empfehlungen und Orientierungshilfen zur Ernährungsbildung für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Das BMFSFJ und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) haben damit einen Schulterschluss zwischen qualitätsorientierter Bildung, verbesserter sozialer Teilhabe und gesundheitsförderlicher Ernährung vollzogen.

Wichtiges Steuerungswissen für Qualitätsentwicklung

Der Gute-KiTa-Bericht 2020 beschreibt Ausgangslage und Fortschritte seit 2019 und schafft damit die Grundlage, um künftig Entwicklungen in den zehn Handlungsfeldern sowie beim Thema Elternbeiträge abbilden zu können. Der Gute-KiTa-Bericht 2020 zeigt, dass die Situation in einigen Bereichen bundesweit bereits vergleichbar ist.

Unterschiede angleichen

Während die Betreuungsquote für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt im Jahr 2019 bundesweit bereits auf einem hohen Niveau lag, bestanden in anderen Bereichen zu diesem Zeitpunkt noch größere Unterschiede. Dies betraf beispielsweise den Fachkraft-Kind-Schlüssel, die Qualifikation von Fachkräften in Einrichtungen sowie der Kindertagespflege oder die Elternbeiträge. Hier setzt das Gute-KiTa-Gesetz an. Damit Bildungs- und Betreuungsangebote überall in Deutschland qualitativ hochwertig sind, entwickeln die Länder sie bedarfsgerecht weiter. Der Gute-KiTa-Bericht zeigt, dass viele Maßnahmen bereits erfolgreich umgesetzt wurden:

  • Fünf Länder haben 2019 die Personalausstattung verbessert, zum Beispiel wurde der Personalschlüssel erhöht. Es gibt Verbesserungen bei der mittelbaren pädagogischen Arbeitszeit, die Personalausstattung bei verlängerten Betreuungszeiten wurde aufgestockt sowie für Einrichtungen mit besonderem Entwicklungsbedarf.
     
  • Vier Länder investierten in die Gewinnung und Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte. Sie implementierten die vergütete praxisintegrierte Ausbildung, stärkten den Lernort Praxis durch mehr Ressourcen für die qualifizierte Anleitung oder setzten um, dass in der schulischen Ausbildung kein Schulgeld mehr bezahlt werden musste.
     
  • Zwei Länder stärkten die Kindertagespflege, etwa durch Anrechnung von Zeiten für mittelbare pädagogische Tätigkeiten bei der Vergütung.
     
  • Sechs Länder haben die Eltern durch Beitragssenkungen oder Beitragsbefreiungen bei den Gebühren entlastet.

Monitoring in der Form einzigartig

Die Weiterentwicklung der Qualität und die Verbesserung der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung werden durch ein länderspezifisches und länderübergreifendes Monitoring begleitet, das in dieser Form einzigartig ist. Es berücksichtigt nicht nur amtliche Daten, sondern auch die Perspektiven aller relevanten Akteure des Betreuungssystems. Alle zwei Jahre werden dafür in ganz Deutschland repräsentativ Jugendämter, Träger, Leitungen und pädagogische Fachkräfte in Einrichtungen und der Kindertagespflege sowie Eltern befragt. Im Jahr 2021 werden zudem Kinder befragt, um die Qualität in der Kindertagesbetreuung aus ihrer Perspektive zu beleuchten. Die Ergebnisse werden von 2020 bis 2023 in einem jährlichen Monitoringbericht (Gute-KiTa-Bericht) des Bundesfamilienministeriums veröffentlicht.

Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“ mit Blick auf gesunde Ernährung

Für das Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“ hält der Gute-KiTa-Bericht 2020 fest, dass durch die hohe Betreuungsquote gesundheitsfördernde Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen bereits 95 % aller Kinder unter sechs Jahren in Deutschland erreichen. Rund 90 % der Kindertageseinrichtungen bieten eine Mittagsverpflegung an, die von fast 2,5 Millionen Kindern in Anspruch genommen wird. Zukünftig werden im Kontext des Monitorings ergänzende Daten erhoben. So werden etwa die Kosten der Mittagsverpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen erfasst. Weiterhin werden Informationen generiert, in welcher Weise Gesundheitsthemen mit Kindern besprochen werden, welche Bedürfnisse bei der Verpflegung Berücksichtigung finden oder wie die Verpflegung in Kindertageseinrichtungen organisiert wird.

 

Für weitere Informationen:

  • Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Gute-KiTa-Bericht 2020
     
  • Informationsportal Ernährung und Ernährungsbildung des Nationalen Qualitätszentrums für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) zum Gute-KiTa-Gesetz
     
  • Materialien zur gesunden Ernährung und Ernährungsbildung im Kontext des Gute-KiTa-Gesetzes in der Arbeitshilfendatenbank des NQZ
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