Der zweite Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz zeigt positive Entwicklungen in Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung. Noch mehr Familien profitieren von kostenfreien Kita-Plätzen, auch Personalschlüssel haben sich verbessert. Der Bericht enthält auch Daten zu Gesundheitsthemen wie Ernährung und Bewegung.
Der zweite Monitoringbericht zum Gute-KiTa-Gesetz des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zeigt für das Berichtsjahr 2020, dass sich die Qualität in Kitas und Kindertagespflege weiter verbessert hat. Damit setzt sich die positive Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung fort, erklärt das BMFSFJ. Vor allem konnten Rahmenbedingungen für Leitungskräfte und für die Fachkräftegewinnung gestärkt werden. Immer mehr Familien profitieren zudem von kostenfreien Kita-Plätzen. Weiterhin würden aber Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. Die meisten Maßnahmen konnten trotz der pandemiebedingten Einschränkungen wie geplant umgesetzt werden.
NQZ unterstützt die Länder im Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“
Das Gute-KiTa-Gesetz ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz werden die Bundesländer zunächst bis 2022 mit rund 5,5 Milliarden Euro vom Bund unterstützt, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung zu verbessern. Die Länder haben anhand ihrer Bedarfe selbst entschieden, welche Maßnahmen sie mit den zusätzlichen Mitteln umsetzen wollen. Dafür konnten sie aus zehn Handlungsfeldern wählen. Das Nationale Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ) unterstützt die Bundesländer bei der Umsetzung von Maßnahmen im Handlungsfeld 6 „Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ („Gesundes Aufwachsen“), u. a. mit einer zentralen Informationsplattform. Ein Bundesland setzt seit 2021 Maßnahmen in diesem Handlungsfeld um.
Handlungsfeld „Gesundes Aufwachsen“ mit Blick auf gesunde Ernährung
Eines der Anliegen des Gute-KiTa-Gesetzes in diesem Handlungsfeld ist, Gesundheitsförderung und Gesundheitsbildung auf vielfältige Weise im pädagogischen Alltag zu realisieren. Die Thematisierung von Gesundheitsthemen zwischen dem pädagogischen Personal und den Kindern stelle dabei eine Möglichkeit der Interaktion im pädagogischen Alltag dar. Der Monitoringbericht zeigt u.a. Daten zum Gesundheitsaspekt Ernährung:
- Verpflegungsangebot
In 2020 boten laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik 88,9 % (2019: 88,8 %) der Kindertageseinrichtungen in Deutschland eine Mittagsverpflegung an. In den ostdeutschen Ländern waren es 99,6 % der Einrichtungen, in den westdeutschen Ländern 86,3 %.
- Teilnahme an der Mittagsverpflegung
Hinsichtlich der Inanspruchnahme des Mittagessens gab es im Vergleich zum Vorjahr keine wesentlichen Änderungen. Die Inanspruchnahme-Quoten bei der Mittagsverpflegung hängen vom Alter der Kinder ab, so der Bericht. Im Bereich der unter Dreijährigen (84,3 %) nahmen laut amtlicher Kinder- und Jugendhilfestatistik auch 2020 anteilig mehr Kinder am Mittagessen in der Einrichtung teil als bei den über Dreijährigen (74,1 %).
- Thematisierung von Gesundheitsthemen
Die Themengebiete Bewegung (79 %) und Ernährung (57 %) werden nach Angaben des pädagogischen Personals mindestens einmal pro Woche mit den Kindern behandelt. Weitere 33 % der Kitas sprechen darüber mindestens einmal monatlich oder mehrmals im Jahr. Und 10 % der Kitas thematisieren die gesunde Ernährung einmal im Jahr oder nie.
- Vorhandensein von Qualitätsstandards
Standards für die Verpflegung lagen bei weniger als der Hälfte der Kindertageseinrichtungen vor. Im Bundesdurchschnitt bestanden in 44 % der Einrichtungen mit einem Mittagessensangebot Standards für die Verpflegung. Verpflegungsstandards existierten überdurchschnittlich häufig in den Ländern, die diese gesetzlich vorschreiben. Außerdem lagen Standards für Verpflegung eher in größeren Einrichtungen (48 %) im Vergleich zu kleinen Einrichtungen (33 %) sowie in Großstädten (50 %) im Vergleich zu ländlichen Regionen und Kleinstädten (38 %) vor.
Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern
Für das gesundheitsförderliche Ernährungslernen der Kinder ist die Zusammenarbeit der Einrichtungen mit den Eltern essentiell. Der Monitoringbericht weist hierzu auf Ergebnisse einer Trägerbefragung zur Elternmitwirkung hin. Demnach können sich neben der institutionalisierten Form der Elternbeteiligung 73 % der Eltern über weitere Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten zum Thema Ernährung einbringen. Die Mitsprache der Eltern an der Konzeption und ihre Mitwirkung an pädagogischen Angeboten wurde von den Trägern mit 35 bzw. 48 % als die seltensten Mitwirkungsmöglichkeiten von Eltern angegeben.
Weitere konsequente Umsetzung notwendig
In seinem Fazit betont das BMFSFJ ausdrücklich die erreichten qualitativen Verbesserungen in der Kindertagesbetreuung, weist aber auch auf die noch bestehenden Unterschiede zwischen den Ländern hin. Es bedürfe daher weiterhin einer konsequenten Umsetzung des Gute-KiTa-Gesetzes und flankierender Maßnahmen der Länder, um die Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung voranzutreiben.
Quelle und weiterführende Informationen
- Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Gute-KiTa-Bericht 2021 vom 22.12.2021
- Gute-KiTa-Bericht 2021
- Informationen zum Monitoring des Gute-KiTa-Gesetzes
- Informationen zur Ernährung in der Kindertagespflege
- Materialien zur gesunden Ernährung und Ernährungsbildung im Kontext des Gute-KiTa-Gesetzes in der Arbeitshilfendatenbank des NQZ