Zwei Grundschülerinnen in der Schulmensa
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Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule beschlossen

Quelle: adobeStock © Christian Schwier

Der Bundestag hat den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab dem Schuljahr 2026/27 beschlossen. Damit nimmt auch die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Schulverpflegung weiter zu.

Nach den Plänen der Bundesregierung soll jedes Kind, das ab Sommer 2026 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung bekommen. Mit dem Vorhaben soll die individuelle Förderung von Kindern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert werden. Benachteiligte Kinder sollen dadurch bessere Teilhabe-Chancen haben. Auch der Bundesrat hat dem Vorhaben zugestimmt.

Sukzessiver Ausbau der Ganztagsbetreuung

Der Rechtsanspruch wird zum 1. August 2026 in Kraft treten. Zunächst gilt er für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. So soll sichergestellt werden, dass ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. Vorgesehen ist eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Für Eltern besteht keine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen.

Finanzierung durch Bund und Länder

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Finanzhilfen des Bundes können von den Ländern nicht nur für die Schaffung neuer Plätze, sondern auch für die Erhaltung bereits bestehender Betreuungsplätze verwendet werden. Mit einer Quote von bis zu 70 % beteiligt sich der Bund außerdem am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Zudem hat der Bund seine Beteiligung an den zusätzlichen Kosten der Länder für den laufenden Betrieb erhöht: Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen - bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Eine Überprüfung der Kosten in den Jahren 2027 und 2030 ist vorgesehen, um die Finanzierung eventuell anzupassen.

„Der Ganztagsschulverband e.V. begrüßt das Ganztagsförderungsgesetz für Grundschulen ab Schuljahr 2026/27 als einen entscheidenden Schritt zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Jetzt gilt es, gebundene Ganztagssysteme in den Fokus zu stellen, Fachpersonal für multiprofessionelle Teams zu gewinnen und somit die Qualität der Nachmittagsangebote zu steigern.“
Elisabeth Reinert, Vorstandsmitglied im Ganztagsschulverband

Ganztagsbedarf in Deutschland

Nach Angaben der Bundesregierung nutzt etwa die Hälfte aller Grundschulkinder bereits jetzt ein Ganztagsangebot. Das Bundesfamilienministerium geht von einem künftigen Bedarf von etwa 75 bis 80 % aus. Mit dem Rechtsanspruch soll diese Bedarfslücke geschlossen werden. Im abgeschlossenen Schuljahr 2020/2021 besuchten 2,8 Millionen Kinder in Deutschland eine Grundschule. Studien zeigen, dass Grundschulkinder signifikant häufiger in der Schule essen als Kinder und Jugendliche an weiterführenden Schulen. Etwa 56 % aller Grundschüler*innen nutzen das Mittagsangebot an ihrer Schule (32 % in weiterführenden Schulen).

Zunehmende Bedeutung der Schulverpflegung

Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Mit dem Rechtsanspruch wird also auch die Bedeutung einer gesundheitsförderlichen und nachhaltigeren Schulverpflegung weiter zunehmen. Eine solche Schulverpflegung leistet langfristig einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und Klimaschutz und trägt zur Wirtschaftsförderung bei. Sie hat darüber hinaus in vielerlei Hinsicht erhebliches Präventionspotenzial. Die Gemeinschaftsverpflegung in Schulen erreicht Kinder und Jugendliche aus allen gesellschaftlichen Schichten und fördert eine gleichberechtigte Teilhabe. Sie unterstützt die gesunde geistige und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen und ist eine Voraussetzung für deren Leistungsfähigkeit.

Lebensraum Schule gestalten

Bereits jetzt haben in Deutschland etwa 87 % aller Schüler*innen zwischen 6 und 17 Jahren die Möglichkeit, in ihrer Schule eine warme Mittagsmahlzeit zu essen. Mit dem nun beschlossenen Rechtsanspruch wird der Ganztag an Schulen mehr und mehr zur Normalität. Wenn Kinder und Jugendliche bis zu acht Stunden am Tag in ihrer Schule verbringen, ändert sich der grundlegende Charakter einer Schule von einem reinen Lernort zu einem Lebensort. Expert*innen betonen die Notwendigkeit etwa von entsprechenden Raum- und Zeitstrukturen, die sich von einer herkömmlichen Halbtagsschule unterscheiden müssen. Der Ganztag erfordere ein differenziertes Raumkonzept mit einer insgesamt freundlichen Einrichtungskultur, die auch die Mensa einbezieht. Schulträger und Schulen schaffen bestenfalls in gemeinsamer Verantwortung gesundheitsförderliche und nachhaltigere Verpflegungsangebote, die alle Tagesmahlzeiten in der Schule einbeziehen und die Wünsche und Bedarfe der Kinder und Jugendlichen treffen, damit sie sich gerne dort aufhalten.

Quellen

  • Projektbericht zur Ernährungsstudie EsKiMo II als KiGGS-Modul (2020)