Im Sinne von europaweit offenen Märkten schreibt das Vergaberecht eine Gleichbehandlung von Anbietern vor. Wie sich vor diesem Hintergrund das Nachhaltigkeitskriterium „bio-regional“ in Leistungsbeschreibungen in EU-weiten Vergabeverfahren berücksichtigen lässt, haben die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages untersucht.
Kita- und Schulträger müssen als öffentliche Auftraggeber vergaberechtliche Vorschriften beachten und einen Auftrag ausschreiben, wenn sie einen externen Dienstleister mit der Erbringung einer Verpflegungsleistung beauftragen. In der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, definiert der Träger alle Anforderungen an die Gestaltung der Kita- und Schulverpflegung, so z. B. auch Nachhaltigkeitskriterien. In diesem Zusammenhang wurden die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages angefragt, sich mit rechtlichen Einzelfragen zur Aufnahme des Kriteriums der „Bio-Regionalität“ in Leistungsbeschreibungen in EU-weiten Vergabeverfahren auseinanderzusetzen. Inwieweit sich eine solche Qualitätsbestimmung vor dem Hintergrund vergaberechtlicher Grundsätze zur Marktöffnung wie etwa Wettbewerb, Gleichbehandlungsgebot/Gebot der Nichtdiskriminierung und Transparenz vornehmen lässt, haben die Fachleute entsprechend bewertet.
Gutachten zur „Bio-Regionalität in der Gemeinschaftsverpflegung“
In einem Gutachten halten sie fest, dass eine Aufnahme des Merkmals „Bio-Regionalität“ in der Leistungsbeschreibung bei EU-weiten Ausschreibungen grundsätzlich möglich erscheint, wenn das Merkmal mit erhöhter materieller Produktqualität und Umweltschutzförderung gleichgesetzt wird. Insbesondere vor dem Hintergrund des vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebotes könne sich jedoch ein zu pauschales Abstellen auf die regionale Herkunft als problematisch erweisen. Letztlich sei die Rechtskonformität von Leistungsbeschreibungen für jeden Einzelfall gesondert zu beurteilen.
Bio-Regionalität und Vergaberecht
Die Expert*innen weisen darauf hin, dass es für den Begriff der „Bio-Regionalität“ keine einheitliche Definition gibt. Das Attribut „Bio“ ist EU‑einheitlich für ökologisch/biologisch produzierte Erzeugnisse nach der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 („EG-Öko-Verordnung“) definiert und geschützt. Deshalb kann in Leistungsbeschreibungen auf die Anforderungen dieser Verordnung verwiesen werden. Jedoch gebe es für den Begriff „Regionalität“ bzw. „regional“ keine einheitliche Definition, so die Fachleute. Verbraucherumfragen würden zeigen, dass Regionalität gesellschaftlich für kurze Transportwege, Frische, Saisonalität und Unterstützung der heimischen Wirtschaft stehe, während mit Bio-Lebensmitteln insbesondere die Freiheit von Zusatzstoffen und Gentechnik, artgerechte Tierhaltung und Umweltschutz verbunden werden. Aus Sicht der Expert*innen beinhalten daher beide Unterbegriffe sowohl den Aspekt der erhöhten Qualität des Essens und der gesunden Ernährung als auch die Förderung des allgemeinen Umweltschutzes.
Digitaler Leitfaden „Beschaffung von Schulverpflegung“ des NQZ
In einem digitalen Leitfaden zur Beschaffung von Schulverpflegung weist auch das NQZ darauf hin, dass Regionalität quasi als „Nebeneffekt“ über umwelt- und qualitätsbezogene Aspekte in Leistungsbeschreibungen berücksichtigt werden kann. Beispiele sind Vorgaben zum Einsatz saisonaler Obst- und Gemüsesorten (z. B. durch das Hinzufügen eines Saisonkalenders zur Leistungsbeschreibung). Im Hinblick auf die Produktion der Speisen besteht bei Warmverpflegungssystemen die Möglichkeit, durch die Definition von Warmhaltezeiten als Zuschlagskriterium Einfluss zu nehmen. Je kürzer die Warmhaltezeit und damit der Anlieferungsweg, desto höher die Qualität der warmgehaltenen Speisen und desto besser die Bewertung eines entsprechenden Angebotes.
Nachhaltigere Kita- und Schulverpflegung
Die Bevorzugung heimischer Lebensmittel in der Kita- und Schulverpflegung bietet die große Chance, Kindern und Jugendlichen Zusammenhänge zum Nahrungskreislauf, zur Herkunft der Lebensmittel, zum Klimaschutz und zur Fruchtvielfalt im Verlauf der Jahreszeiten zu vermitteln. Auch Kita- und Schulträger, die in Eigenbewirtschaftung vor Ort kochen oder eine Zentralküche betreiben, können regional erzeugte Lebensmittel anbieten. Es bestehen weitere Möglichkeiten, regionale Lebensmittel in das Verpflegungsangebot einzubeziehen. So können im Schulkiosk oder beim Kita-Frühstück Lebensmittel vom Bauern, Bäcker oder Metzger von nebenan zum Einsatz kommen.
Quelle und weiterführende Informationen
- Deutscher Bundestag: Ausarbeitung WD 7 – 3000 – 064/21 „Bio-Regionalität in der Gemeinschaftsverpflegung. Verankerung im Vergabeverfahren“
- Nationales Qualitätszentrum für Ernährung in Kita und Schule (NQZ): Digitaler Leitfaden „Beschaffung von Schulverpflegung"
- Arbeitshilfen und Materialien zum Thema Ausschreibung und Vergabe in der Arbeitshilfendatenbank des NQZ
- Arbeitshilfen und Materialien zur nachhaltigen Kita- und Schulverpflegung in der Arbeitshilfendatenbank des NQZ