Der Bundestag hat einen Bürgerrat Ernährung beschlossen. 160 repräsentativ ausgewählte Menschen werden zum Schwerpunkt „Ernährung im Wandel: Zwischen Privatangelegenheit und staatlichen Aufgaben“ diskutieren und bis Anfang 2024 Handlungsempfehlungen vorlegen.
Der Bürgerrat des Deutschen Bundestages wird den Blick auf die gesellschaftlichen Umbrüche im Ernährungsverhalten richten und die Perspektive der Bürger*innen in die politische Debatte einbringen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Rolle des Staates im Spannungsfeld von individueller Freiheit und Verantwortung für die Gesellschaft. Von dem Bürgergutachten verspricht sich der Bundestag ein genaues Bild von den Maßnahmen, die Bürger*innen für eine gesündere und nachhaltigere Ernährung für notwendig erachten.
Zusammengefasst setzt sich der Bürgerrat mit folgenden Leitfragen auseinander:
- Rolle des Staates in der Ernährung: Wo muss er aktiv werden und wo nicht? Was soll der Staat ermöglichen oder erleichtern?
- Lebensmittelkennzeichnung: Was wollen Konsument*innen über Lebensmittel und ihre Herkunft wissen? Was gehört zu einer detaillierten und transparenten Kennzeichnung zum Beispiel von Umwelt- und Klimaverträglichkeit und Tierwohlstandards?
- Gesamtgesellschaftliches Wissen zu Ernährung: Was halten Bürger*innen für den Aufbau eines fundierten gesamtgesellschaftlichen Wissens über die Zusammenhänge von Ernährung und Gesundheit für notwendig? Welche Rolle kommt dabei zum Beispiel der Schule zu? Welche Maßnahmen sollten zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen ergriffen werden?
- Preisbildung von Lebensmitteln: Welchen steuerlichen Rahmen soll der Staat setzen?
- Lebensmittelverschwendung: Wie kann der Staat hier verhindernd eingreifen?
Rolle der Gemeinschaftsverpflegung
Als zu diskutierende Instrumente für die Ernährungspolitik nennt der Bundestag etwa Selbstverpflichtungen, gesetzliche Mindeststandards, Regulierungen, Fördermaßnahmen, Kennzeichnungspflichten, Qualitätssiegel, Informationskampagnen und Bildungsmaßnahmen. Im Vordergrund stehen dabei diejenigen Maßnahmen, die auf Bundesebene beeinflusst werden können. Die Eignung und Angemessenheit dieser Instrumente soll der Bürgerrat nicht nur mit Blick auf den privaten Konsum erörtern, sondern auch im Hinblick auf das Mahlzeitenangebot in der Außer-Haus-Verpflegung, zu der etwa Kitas und Schulen oder Betriebskantinen gehören.
Auswahlverfahren bindet alle Stakeholder ein
Das Verfahren sieht die Einbindung von 160 Bürger*innen ab 16 Jahren vor, die repräsentativ nach Alter, Geschlecht, Wohnort und Bildungsstand zufällig ausgewählt werden. Zudem soll der Anteil der sich vegetarisch oder vegan ernährenden Menschen in der Bevölkerung im Bürgerrat abgebildet werden. Die Beratungen werden durch eine neutrale externe Moderation begleitet und durch einen wissenschaftlichen Beirat unterstützt, dessen Mitglieder durch alle im Bundestag vertretenen Fraktionen benannt werden. Zu Beginn der Beratungen wird es zudem eine Anhörung relevanter Verbände und Institutionen aus Wirtschaft und Zivilgesellschaft geben. Zum Beratungsprozess des Bürgerrates ist Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen. Das Bürgergutachten soll bis Ende Februar 2024 vorliegen.