Leerer Klassenraum mit hochgestellten Stühlen
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Ganztag für Grundschule: Studie berechnet Ausbaubedarf

Quelle: pixabay © Alexandra Koch

Ein Forschungsverbund hat erstmals den Ausbaubedarf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule für die Bundesländer vorausberechnet. Die Fachleute bewerten den Bedarf geringer als bisher angenommen, jedoch mit großen regionalen Unterschieden.

Das Deutsche Jugendinstitut (DJI) hat im Forschungsverbund mit der Technischen Universität Dortmund (TU Dortmund) den Ausbaubedarf zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule vorausberechnet. Der Bedarf wurde dabei für jedes Bundesland gesondert ermittelt. Die Forscher*innen kommen zu dem Ergebnis, dass der zusätzliche Ausbaubedarf geringer ist als bislang angenommen. Allerdings sei die Situation in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Die Bundesregierung hatte vor Kurzem den Rechtsanspruch beschlossen, der ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive in den Folgejahren umgesetzt werden soll. Ab dem 1. August 2029 hat jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung.

Anzahl benötigter Ganztagsplätze geringer als angenommen – Regionale Unterschiede

Bundesweit müssten bis zum Schuljahr 2029/30 rund 600.000 zusätzliche Ganztagsplätze für die Kinder im Grundschulalter geschaffen werden, so die Expert*innen. Bereits jetzt würden in Deutschland über 1,6 Mio. Grundschulkinder ein Ganztagsangebot nutzen. Das bedeute, dass drei von vier der benötigten Plätze aktuell bereits vorhanden seien. Mit den Vorausberechnungen weisen die Fachleute auf unterschiedliche Ausgangssituationen in den Bundesländern hin: Während in den ostdeutschen Flächenländern und Hamburg nur noch ein kleiner Teil der Plätze fehlt, müssen in den westdeutschen Flächenländern im Mittel noch zwischen 30 und 40 % der Plätze geschaffen werden.

 

Vorausberechnungen für das zusätzlich benötigte Personal

Die Studie weist erstmals auch den Personalbedarf für die zusätzlich zu schaffenden Plätze aus. Die Wissenschaftler*innen ermittelten einen bundesweiten ergänzenden Bedarf von rund 35.000 Vollzeitstellen. Sie gehen in ihrer Berechnung von einem hohen Teilzeitanteil aus, so dass bis zum Schuljahr 2029/30 rund 57.000 Personen gewonnen werden müssten. Dabei variiere der Personalbedarf in den Bundesländern stark. So seien in den westdeutschen Flächenländern Anstrengungen notwendig, um ausreichend qualifiziertes Personal zu finden, damit der vollständige Rechtsanspruch ab dem Schuljahr 2029/30 erfüllt werden könne, erklärt Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, wissenschaftlicher Leiter des Dortmunder Forschungsverbunds. Für die ostdeutschen Flächenländer ermittelten die Autor*innen einen geringeren Personalbedarf, weil das Angebot u.a. bereits gut ausgebaut sei.

Ausbaukosten geringer als angenommen

Der geringere Bedarf an zu schaffenden Plätzen führe auch zu geringeren Kosten, so die Fachleute. Bundesweit geht die Studie von Investitionskosten zur Schaffung der neuen Plätze von rund 4,6 Mrd. Euro aus. In Bezug auf die jährlichen Betriebskosten, die von der Anzahl der betreuten Kinder abhängig ist, berechnete die Autorengruppe verschiedene Modelle. In einer Maximumvariante kommen sie zu dem Ergebnis, dass für das Schuljahr 2029/30 mit zusätzlichen Betriebskosten von rund 2,6 Mrd. Euro zu rechnen sei.

„Insgesamt wird damit deutlich, dass das Projekt Ganztag eine bildungspolitische Herausforderung ist, allerdings im Lichte der noch ausstehenden Vorbereitungszeit machbar erscheint.“
Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Leiter des Forschungsverbunds

NQZ weist auf hohe Bedeutung der Schulverpflegung im Ganztag hin

Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Mit dem Rechtsanspruch wird die Bedeutung der Schulverpflegung  für Gesundheitsförderung, Prävention und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen weiter zunehmen. Mit dem Auf- und Ausbau von Ganztagsschulen sind Kommunen als Schulträger daher auch mit Blick auf die Bereitstellung von Schulmahlzeiten erheblich gefordert. Von zentraler Bedeutung ist, dass Schulverpflegung von vorneherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht wird.

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