Das Bundeskabinett hat den ersten Bericht der Bundesregierung über den Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder beschlossen. Derzeit besuchen mindestens 1,7 Millionen Kinder im Grundschulalter (55 %) Ganztagsschulen oder nutzen Hortangebote. Bis zur Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung im Schuljahr 2026/27 werden bundesweit etwa 470.000 zusätzliche Plätze benötigt, um den Elternbedarf erfüllen zu können.
Der vorliegende erste Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII (GaFöG-Bericht) stellt den aktuellen Ausbaustand ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter dar und berechnet aufbauend auf prognostizierten Elternbedarfen die Spannbreite der zukünftig benötigten Ganztagsplätze. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter deutlich ausgebaut. Trotz der umfangreichen Maßnahmen von Kommunen, Ländern und dem Bund ist der Ausbaubedarf weiterhin hoch.
Der Bericht berücksichtigt die länder- und regionalspezifische Heterogenität der Ausgestaltung der Ganztagsangebote. In der Prognose des Elternbedarfes wurde mit zwei Szenarien gearbeitet. Im Szenario eines konstant bleibenden Bedarfs werden 393.000 (+23,4 %) und im Szenario eines steigenden Bedarfs 545.000 (+32,5 %) zusätzliche Plätze benötigt, d. h. im Mittel 470.000 zusätzliche Plätze. Dabei fällt der größte Teil des quantitativen Ausbaubedarfs auf die westdeutschen Flächenländer, während der Bedarf in den ostdeutschen Ländern aufgrund des bereits weiter ausgebauten Bildungs- und Betreuungsangebotes geringer ausfällt.
Schulverpflegung von Anfang an mitdenken
Das Investitionsprogramm Ganztagsausbau des Bundes steht den Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden für zusätzliche investive Maßnahmen zum quantitativen oder qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung. Die Mittel können vielfältig verwendet werden, unter anderem für den Neu- oder Umbau von Gebäuden oder für die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Kommunalen und freien Trägern wird es damit möglich sein, Landesmittel auch für den Bau und die Ausstattung von Schulküchen und Mensen zu beantragen. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz haben Ganztagsschulen die Pflicht, Kindern und Jugendlichen ein Mittagessen anzubieten. Mit dem Ganztagsausbau in Grundschulen nimmt die Bedeutung der Schulverpflegung für Gesundheitsförderung, Prävention und gleichberechtigte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen weiter zu. Von zentraler Bedeutung ist, dass Schulverpflegung von vorneherein beim Bau und in der Betreuung mitgedacht wird.
Lesenswertes zur News
Quellen
- Pressemitteilung Nr. 087 des Bundesfamilienministeriums vom 06.12.2023
- Erster Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder