Alexandra Lienig, Leiterin der Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen
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Verpflichtende DGE-Qualitätsstandards in Thüringen: Strategien, Akzeptanz und zentrale Erkenntnisse

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Seit 2020 ist in Thüringen die Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen gesetzlich verankert. Mit welcher Beratungspraxis die Vernetzungsstelle Schulverpflegung Thüringen seither die Akteure begleitet, zeigt Alexandra Lienig im Rahmen unserer Interviewreihe auf. Die Leiterin der Vernetzungsstelle teilt Ergebnisse und Erfahrungen und zieht ein wichtiges Fazit.

Das Land Thüringen will den DGE-Qualitätsstandard für die Verpflegung in Schulen vollumfänglich umsetzen und hat dies im Jahr 2020 gesetzlich verankert. Bereits seit 2018 gelten in Thüringen entsprechende Vorgaben für die Mittagsverpflegung in Kitas. Mit einer täglichen gesundheitsförderlichen Mahlzeit in Kita und Schule sieht das Land einen wichtigen Baustein in der Präventionskette erfüllt.

Landesweite und kontinuierliche Beratung der Schulträger

Damit die verpflichtende Umsetzung des Qualitätsstandards gelingt, berät die Vernetzungsstelle Schulverpflegung mit fünf Mitarbeitenden landesweit alle Schulträger vor Ort. Kernstück der Beratung ist der gesamte Beschaffungsprozess für die Schulmahlzeiten, den die Vernetzungsstelle eng begleitet – von der Vorbereitung der Ausschreibung bis zur Vertragsgestaltung mit dem Speisenanbieter.

Unterstützung durch IN FORM-Projekt

Unter anderem haben die Expert*innen dafür im Rahmen eines IN FORM-Projektes zusammen mit einem Vergaberechtsexperten eine rechtssichere Musterleistungsbeschreibung und eine Bewertungsmatrix erstellt sowie einzelne Prozessschritte einer Beschaffung in einer Zeitschiene definiert. Wie die Akteure dies in der Praxis umsetzen, schildert Alexandra Lienig im Interview. Sie geht auf die Fragen ein, wie Schulträger, Schulen und Speisenanbieter auf die verpflichtende Umsetzung des DGE-Qualitätsstandards reagieren, wie sich Preise und Angebotsqualität verändert haben und vor allem, welche Akzeptanz ein pflanzenbasiertes Speisenangebot bei den Schüler*innen findet. Ihr Fazit ist wegweisend:

„Wir sind von der verpflichtenden Vorgabe sehr überzeugt. Denn wir haben gesehen, dass eine freiwillige Anwendung von Qualitätsstandards nicht durchgängig und dauerhaft zu einer Qualitätsverbesserung führt.“
Alexandra Lienig, VNS Thüringen

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