Die Zahl der Kinder in der Ganztagsbetreuung wächst: Derzeit besuchen rund 1,8 Millionen Kinder im Grundschulalter ein schulisches Ganztagsangebot oder eine Tageseinrichtung (Hort). Das sind 130.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der Ganztagsgrundschulen ist weiter gestiegen. Aktuell sind 73 Prozent aller Grundschulen ganztägig organisiert.
Die Zahlen zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder legt die Bundesregierung mit ihrem jährlichen Bericht gemäß Ganztagsförderungsgesetz vor (GaFöG-Bericht).
Ausbaugeschwindigkeit beibehalten
Zwar hat sich der Ausbaubedarf gegenüber dem ersten GaFöG-Bericht deutlich reduziert, doch muss die Ausbaugeschwindigkeit beibehalten werden, um ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen. Im Mittel fehlen rund 342.000 zusätzliche Plätze, so die Berechnungen. Der überwiegende Teil des quantitativen Ausbaubedarfs entfällt auf die westdeutschen Flächenländer. In den ostdeutschen Ländern fällt der Bedarf aufgrund des bereits vorhandenen Bildungs- und Betreuungsangebote deutlich geringer aus. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels bleibt die Personalsituation weiterhin herausfordernd.
Die Bundesregierung stellt 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur zur Verfügung, um den Platzausbau zu unterstützen. Der Bund entlastet die Länder zudem stufenweise ab 2026 und dauerhaft ab 2030, durch geänderte Umsatzsteueranteile zu Gunsten der Länder in Höhe von 2,48 Milliarden Euro für die Jahre 2026 bis 2029 und dauerhaft 1,3 Milliarden Euro jährlich ab 2030.
Qualitätsmerkmal Schulverpflegung
Ganztägige Bildung und Betreuung wird überwiegend in Ganztagsgrundschulen angeboten, häufig in Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe oder in einer Kombination von Schule und Hort. Als Qualitätsmerkmal der Angebote gilt unter anderem gesundes Essen und Trinken unter Berücksichtigung des DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen. Die Bundesministerien haben für den vorliegenden Bericht die Einschätzung der Schulen und ihrer Kooperationspartner auch zur Angemessenheit der Räume zum (Mittag-)Essen erhoben. Die Zustimmungswerte variieren dabei je nach Organisationsmodell. So erhalten Angebote, in denen Schule und Hort/Kindertagesstätte gemeinsam und eng verzahnt die Betreuung organisieren, mit 58 % die höchsten Zustimmungswerte zur Angemessenheit der Räume für das Mittagessen. Mit 38 % gaben Schulen, die die Organisation der Betreuung alleine verantworten, die niedrigsten Zustimmungswerte.
Lesen Sie mehr im GaFöG-Bericht 2024.
Lesenswertes zur News
Quelle
- Pressemeldung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 04. Dezember 2024