Foto zeigt Obst- und Gemüsekorb auf einer Wiese, im Hintergrund ist ein hölzener Gartenzaun zu sehen.
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Innovationsförderung für nachhaltigere Ernährung

Quelle: pixabay © 753tomas753

Mit einem Programm zur Innovationsförderung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Forschungs- und Entwicklungsprojekte für eine gesundheitsförderliche und nachhaltigere Ernährung.

Um die Agrarwirtschaft zu einem höheren Beitrag zu umwelt- und klimapolitischen Zielen zu motivieren und gleichzeitig mehr gesundheitsförderliche und regional produzierte Lebensmittel durch den Ernährungssektor zur Verfügung zu stellen, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) innovative und international wettbewerbsfähige Produkte, Verfahren oder Leistungen. Mit der Innovationsförderung sollen Wertschöpfungspotenziale der Land- und Ernährungswirtschaft nachhaltig gesichert und weiter erschlossen werden. 

Faire Ernährungsumgebungen gestalten – Nachhaltige Ernährungskompetenzen fördern

Mit der Förderung will das BMEL schnell und gezielte Impulse setzen, die unter anderem auf folgende Aspekte ausgerichtet sind:

  • eine nachhaltige, umwelt- und tiergerechte Agrar- und Ernährungswirtschaft,
  • die Schonung natürlicher Ressourcen,
  • die Förderung einer gesunderhaltenden Ernährung,
  • einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an Klimaveränderungen,
  • die Stärkung der Innovationskraft, insbesondere durch Zusammenarbeit von Unternehmen mit wissenschaftlichen Einrichtungen,
  • die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit,
  • die Nutzung moderner, insbesondere digitaler Technik,
  • die Stärkung des ländlichen Raums,
  • die Verbesserung der Verbraucherinformation und
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Forschungsaufruf

Die Bekanntmachung über die Förderung von Innovationen für eine nachhaltigere Ernährung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung ist im Bundesanzeiger vom 16. November 2022 veröffentlicht. Interessierte Forschungseinrichtungen und Unternehmen können ihre Projektskizzen bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung bis zum 28. Februar 2023 einreichen. Es sollte eine substanzielle Kooperation mit der Privatwirtschaft sichergestellt sein.

Mehr Informationen zur Innovationsförderung hier.

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