Bundesministerin Paus und die Jugend- und Familienministerinnen und -minister der Länder wollen die Qualität in der Kindertagesbetreuung gemeinsam weiter voranbringen.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus und die Bremer Senatorin für Kinder und Bildung und Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK), Sascha Karolin Aulepp, haben einen „Letter of Intent“ zum weiteren gemeinsamen Qualitätsprozess in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Der Letter of Intent würdigt den bisherigen Qualitätsprozess von Bund und Ländern und verdeutlicht das gemeinsame Ziel, die Qualität der Kindertagesbetreuung weiterzuentwickeln und bundesweit anzugleichen. Vorgesehen ist, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen.
Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz
Mit dem Letter of Intent wird der Bericht „Gutes Aufwachsen und Chancengerechtigkeit für alle Kinder in Deutschland – Kompendium für hohe Qualität in der frühen Bildung“ veröffentlicht. Er enthält unter anderem die von der Arbeitsgruppe Frühe Bildung erarbeiteten Handlungsziele mit Vorschlägen für bundesweite Standards in verschiedenen Qualitätsbereichen sowie für die Steuerung im System, das Monitoring und Umsetzungsaspekte. Der Bericht rückt eine gesundheitsförderliche Verpflegung mit diesem Handlungsziel ins Licht:
- Allen Kindern eine gesunde und ausgewogene Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege anbieten
Alle Kinder sollen sich gut entwickeln können – Grundlage dafür ist eine gesunde Ernährung. Viele Kinder verbringen einen großen Teil des Tages in Angeboten der Kindertagesbetreuung. Dort sollte ihnen aus Sicht der AG Frühe Bildung eine Verpflegung, die anerkannten Qualitätsstandards entspricht, bereitgestellt. Bei einer Betreuung über die Mittagszeit sollte ein Mittagessen verbindlich angeboten werden. Die Bereitstellung einer Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kann zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Chancengleichheit beitragen. Bei der Verpflegung ergeben sich zugleich pädagogisch relevante Lernsituationen, die zur Vermittlung von vielfältigen Kompetenzen genutzt werden können. Dabei dürfen Verpflegungskosten keine Barriere darstellen und dazu führen, dass Kinder von frühkindlicher Bildung oder von Mahlzeiten ausgeschlossen werden.
Hintergrund
Auf Grundlage des Koalitionsvertrags und mit dem Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom Mai 2022 traten der Bund und die Länder in einen strukturierten und ergebnisoffenen Prozess ein. Vertreter*innen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Fachministerien der Länder kamen dazu ab August 2022 in der Arbeitsgruppe Frühe Bildung zusammen, um Vorschläge für ein Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten. Dabei wurden die Kommunalen Spitzenverbände eng einbezogen. Die Arbeitsgruppe wurde zudem durch einen Expertendialog aus Verbänden und Organisationen aus der Praxis sowie von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern begleitet.
Bereits im Jahr 2014 haben sich Bund und Länder darauf verständigt, in einem gemeinsamen Prozess die Qualität der Kindertagesbetreuung bundesweit weiterzuentwickeln und die Finanzierung zu sichern. Die AG Frühe Bildung wurde erstmals damit beauftragt, gemeinsame Qualitätsziele für die Kindertagesbetreuung zu entwickeln. Diese bildeten eine Grundlage für das Gute-KiTa-Gesetz (2019-2022), das in dieser Legislaturperiode mit dem KiTa-Qualitätsgesetz (2023-2024) fortgesetzt und weiterentwickelt wurde. Für die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes stellt der Bund den Ländern insgesamt rund 4 Mrd. Euro zur Verfügung.
Lesenswertes zur News
Quellen
- Pressemitteilung Nr. 15 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27.03.2024
- Bericht AG Frühe Bildung