Das Bundesfamilienministerium hat den vierten Monitoringbericht zum KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) für das Jahr 2022 veröffentlicht. Unter anderem konnte der Personalausbau weiter fortgesetzt und der Personalschlüssel verbessert werden. Für bundesweit gleiche Bedingungen zum Aufwachsen von Kindern seien weitere Anstrengungen nötig.
Der Bericht zeigt die Fortschritte für mehr Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung auf, die seit Inkrafttreten des KiQuTG im Jahr 2019 erzielt wurden. Für eine weitere Angleichung der Lebensverhältnisse und der Bedingungen, unter denen Kinder in Deutschland aufwachsen, hat die Bundesregierung die finanzielle Förderung mit dem KiTa-Qualitätsgesetz von 2022 fortgesetzt. Mit den Ländern besteht intensiver Austausch über bundesweit einheitliche Qualitätsstandards.
Der Bericht fasst zentrale Ergebnisse zusammen:
- Bundesweit haben sich die Personal-Kind-Schlüssel verbessert. Für Kinder im Alter von unter drei Jahren lagen diese in 2022 bei 1:4,0 und für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt bei 1:7,8. Seit 2019 verbesserte sich der Personal-Kind-Schlüssel für Kinder im Alter von unter drei Jahren um -0,3 und für Kinder zwischen drei Jahren und dem Schuleintritt um -0,5. Unterstützt wurde diese Entwicklung durch Maßnahmen im Zuge des KiQuTG.
- Der Personalausbau im Bereich der Kindertageseinrichtungen setzte sich fort: Zum Stichtag 1. März 2022 arbeiteten bundesweit über 683.000 pädagogisch Tätige in Kindertageseinrichtungen und damit 3,3 % mehr als im Vorjahr bzw. 12 % mehr seit 2019.
- Die Bedeutung von Leitung in der Kindertagesbetreuung ist weiter gewachsen: Der Anteil an Einrichtungen mit Leitungsressourcen stieg 2022 erneut an und erreichte bundesweit etwa 93 %. Der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft betrug dementsprechend etwa 7 % (2021: 7,4 %). Seit 2019 sank der Anteil der Einrichtungen ohne ausgewiesene Leitungskraft um 2,2 Prozentpunkte.
- Der Bericht zeigt, dass weiterhin große Unterschiede zwischen den Bundesländern bestehen. So lagen etwa die Personal-Kind-Schlüssel für Kinder unter drei Jahren in 2022 auf Länderebene zwischen 1:3,0 und 1:5,8. Die Spanne der Personal-Kind-Schlüssel zwischen den Ländern hat sich seit 2019 damit nicht verkleinert.
Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung
Teil des Monitorings sind Indikatoren für das Handlungsfeld 6 „Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“. Zum Indikator „Qualitativ hochwertige, gesunde und ausgewogene Ernährung“ zeigt der Bericht folgende Kennzahlen auf:
- Verpflegungsangebot: 2022 boten laut der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik 88,9 % der Kindertageseinrichtungen in Deutschland eine Mittagsverpflegung an. Dies entspricht dem Wert des Vorjahres sowie dem Niveau von 2019. In den westdeutschen Ländern hielten insgesamt 86,5 % das Angebot einer Mittagsverpflegung vor, wobei der Anteil zwischen 64,7 Prozent in Baden-Württemberg und 99,5 Prozent in Hamburg variierte. In den ostdeutschen Ländern boten nahezu alle Einrichtungen ein Mittagessen an (99,6 %).
- Teilnahme an der Mittagsverpflegung: Das Angebot einer Mittagsverpflegung nahmen im Jahr 2022 insgesamt 2,72 Millionen Kinder in der Kindertagesbetreuung in Anspruch. Dies entsprach einem Anteil von 78,1 % aller Kinder. Gleichzeitig erhielt knapp ein Viertel der Kinder im Vorschulalter keine Mittagsverpflegung in der Kindertagesbetreuung. Die Teilnahme am Mittagessen ist im Zeitvergleich sowohl in absoluten Zahlen als auch prozentual gestiegen (2019: 75,6 %; 2,5 Millionen Kinder). Im Bereich der unter Dreijährigen (85,1 %) nahmen 2022 anteilig mehr Kinder am Mittagessen in der Einrichtung teil als bei den über Dreijährigen (75,8 %). Bei den über Dreijährigen ist eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (+ 1,5 %).
- Vorhandensein von Qualitätsstandards: Im Bundesdurchschnitt bestanden 2022 in 44 % der Einrichtungen mit einem Mittagessensangebot Standards für die Verpflegung. Im Vergleich zu 2020 entspricht dies einem signifikanten Zuwachs um 4 %. Verpflegungsstandards existierten überdurchschnittlich häufig in den Ländern, die diese gesetzlich vorschreiben. So verfügten beispielsweise 79 % der Kindertageseinrichtungen im Saarlandüber Qualitätsstandards für die Verpflegung in ihrer Einrichtung. Außerdem lagen Standards für Verpflegung eher in größeren Einrichtungen (48 %) im Vergleich zu kleinen Einrichtungen (33 %) sowie in Großstädten (50 %) im Vergleich zu ländlichen Regionen und Kleinstädten (38 %) vor.
Bundesweite Standards
Für eine langfristige Weiterentwicklung der Qualität sieht die Bundesregierung vor, das KiTa-Qualitätsgesetz in ein Qualitätsentwicklungsgesetz mit bundesweiten Standards zu überführen. Dabei soll der Fokus auf die Qualitätsbereiche Verbesserung der Betreuungsrelation, sprachliche Bildung und Sprachförderung sowie ein bedarfsgerechtes Ganztagsangebot gelegt werden. Um Vorschläge für das Qualitätsentwicklungsgesetz zu erarbeiten, startete im August 2022 ein gemeinsamer Prozess von BMFSFJ und Ländern auf Fachebene mit enger Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände, der durch einen Expertendialog begleitet wird. Flankierend seien weitere Anstrengungen zur Gewinnung und Sicherung pädagogischer Fachkräfte erforderlich, so das BMFSFJ.
Lesenswertes zur News
Quellen
- Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. Januar 2024
- Vierter Monitoringbericht zum Download