Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft klärt Verbraucher*innen und Lebensmittelwirtschaft mit einer Informationskampagne über die Bedeutung von Jod für die Gesundheit auf. Grundsätzlich gilt: Salz sparsam verwenden und wenn, dann Jodsalz. Auch die Kita- und Schulverpflegung kann hier einen Beitrag leisten.
Jodmangel ist ein aktuelles Problem mit ernsten Folgen für die Gesundheit. Darauf macht das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit seiner Informationsoffensive „Wenn Salz, dann Jodsalz“ aufmerksam. Hintergrund ist der rückläufige Trend bei der Versorgung der Bevölkerung mit Jod in Deutschland. Mit der Informationsoffensive werden Verbraucher*innen sowie die Lebensmittelwirtschaft für die Verwendung von jodiertem Speisesalz sensibilisiert.
44 % der Kinder und Jugendlichen und 32 % der Erwachsenen weisen laut Daten des Robert Koch-Institutes ein Risiko für eine zu geringe Jodzufuhr auf. Eine längerfristige Unterversorgung kann zu Funktionsstörungen der Schilddrüse mit weitgehenden gesundheitlichen Auswirkungen führen.
Jodsalz in der Kita- und Schulverpflegung
Kitas und Schulen sowie ihre Speisenanbieter können die Jodversorgung von Kindern und Jugendlichen unterstützen, indem sie Jodsalz einsetzen. Gleichzeitig können sie helfen, den Salzverzehr zu senken. Ein zu hoher Salzverzehr steht mit einem erhöhten Risiko für Bluthochdruck und damit verbundenen Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Zusammenhang. Salz soll deshalb in der Verpflegung aller Altersgruppen nur sehr sparsam verwendet werden.
- Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) empfiehlt in den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen bei der Speisenzubereitung die Verwendung von Jodsalz. Die DGE nennt einen Orientierungswert für die Speisesalz-Zufuhr bei Kindern altersabhängig von 3 bis 6 g pro Tag. Lebensmittel wie Brot, Wurst und Käse enthalten bereits größere Mengen Salz. Daher bleibt für zusätzliches Salz im Verpflegungsangebot nur noch eine geringe Menge übrig. Die Empfehlung lautet daher, die Akzeptanz salzärmerer Speisen zu fördern und die Zugabe von Salz langsam und schrittweise zu reduzieren.
- In den DGE-Qualitätsstandards für die Verpflegung in Kitas und Schulen ist in fünf Verpflegungstagen eine Fischmahlzeit empfohlen. Besonders Kabeljau, Schellfisch und Seelachs sind jodhaltige Fischsorten.
- Die „Handlungsempfehlungen des Netzwerks Gesund ins Leben für Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen“ sehen für die Zubereitung von Beikost für Säuglinge und Kleinkinder keine Salzzugabe vor. An den Handlungsempfehlungen können sich Kinderbetreuungseinrichtungen orientieren, die Beikost selbst zubereiten. Beim Einsatz von Fertigbreien sollte darauf geachtet werden, dass diese kein Salz enthalten.
- Fertigprodukte, Snacks oder spezielle Kinderlebensmittel enthalten oft zu viel Salz, Zucker und Fett. Solche Produkte sollen gemäß den Empfehlungen in der Kita- und Schulverpflegung nicht angeboten werden.
Kita- und Schulträger bestimmen in der Regel im Rahmen des Beschaffungsmanagements die Qualität des Verpflegungsangebotes. Sie können daher auch Einfluss auf die Salzqualität nehmen, indem sie die Verwendung von Jodsalz im Leistungsverzeichnis vorgeben. Kitas und Schulen, die in einer Frisch-/Mischküche Speisen selbst herstellen, finden beim Wareneinkauf Hilfestellung in der Zutatenliste von verpackter Ware. Dort ist die Verwendung von Jodsalz gekennzeichnet. Bei loser Ware (z. B. Bäcker, Metzger) muss die Verwendung von Jodsalz erfragt werden.
Hintergrund
Jod kann der Körper nicht selbst bilden und muss daher mit der Nahrung aufgenommen werden. Die natürlichen Jodgehalte heimischer Lebensmittel reichen jedoch nicht aus, um die Bevölkerung in Deutschland ausreichend mit Jod zu versorgen. Grund dafür sind jodarme Böden, die wiederum zu geringen Jodgehalten im darauf angebauten Getreide, Gemüse und Obst führen. Die Folgen einer Unterversorgung mit Jod hängen von deren Schweregrad ab. Bei Kindern und Jugendlichen kann eine jodmangelbedingte Schilddrüsenunterfunktion eine verzögerte Entwicklung verursachen.
Lesenswertes zur News
Quelle
- Pressemeldung Nr. 109/2023 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. September 2023