Das Bundeskabinett hat den Entwurf für das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Der Bund unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro. Zu den Handlungsfeldern, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind, wird erstmals auch eine bedarfsgerechte und nachhaltige Verpflegung betont.
Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort.
Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:
- Bedarfsgerechtes Angebot
- Fachkraft-Kind-Schlüssel
- Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
- Stärkung der Leitung
- Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
- Förderung der sprachlichen Bildung
- Stärkung der Kindertagespflege
Drei der bisherigen Handlungsfelder - räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen sowie die Möglichkeit, Bundesmittel zur Entlastung bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung zu verwenden, entfallen künftig. Für Maßnahmen in diesen drei Handlungsfeldern und solche zur Beitragsentlastung ist eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für diese Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren rückläufig. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das Bundesfamilienministerium deshalb nicht aus.
Weiterer Schwerpunkt: Fachkräftegewinnung und -sicherung
Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das Bundesfamilienministerium setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld.
Handlungsfeld: Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
Für ein gesundes Aufwachsen sind gesundheitsförderliche Mahlzeiten ein notwendiger Baustein, um Fehl- und Mangelernährung vorzubeugen und Kindern einen frühzeitigen Erwerb von Ernährungskompetenzen zu ermöglichen. Im Gesetzentwurf ist formuliert, dass das bisherige Handlungsfeld „Förderung der kindlichen Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung“ auf die Aspekte der bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung entsprechend fachlich anerkannter Qualitätsstandards sowie der Förderung ausreichender Bewegung fokussiert wird.
Eine gesunde Ernährung stellt eine zentrale Grundlage für die gute Entwicklung von Kindern dar. Viele Kinder verbringen einen großen Teil ihres Tages in der Kindertagesbetreuung, die demnach eine bedeutsame Rolle spielt bei der Frage, was und wie Kinder tagsüber essen. Ein gutes Verpflegungsangebot kann zur Gesunderhaltung der Kinder, einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie zur Chancengleichheit beitragen. Gerade Kinder aus Familien mit geringen Einkommen können hiervon profitieren. Zudem bieten sich bei der Verpflegung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege pädagogisch relevante Lernsituationen, die dazu genutzt werden können, vielfältige Kompetenzen zu vermitteln. In 14 Bundesländern unterstützen Vernetzungsstellen Kitaverpflegung vor Ort alle Initiativen, die die Qualitätsentwicklung von Kitamahlzeiten in den Blick nehmen.
Lesenswertes zur News
Quellen
- Pressemitteilung Nr. 50 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 14.08.2024
- Bundesministerium der Finanzen – Gesetze und Gesetzesvorhaben